Jugendschöffengericht Jugendlicher Brandstifter wird zu Haftstrafe verurteilt

Mettmann/Erkrath. · Die Brände zweier Grundschulen und einer Kita schockten im vergangenen Jahr ganz Erkrath. Einer der beiden Täter stand jetzt in Mettmann vor Gericht.

 Im Juni 2019 brannte die Grundschule Sandheide komplett nieder.

Im Juni 2019 brannte die Grundschule Sandheide komplett nieder.

Foto: Patrick Schüller

Die Eltern durften mit in den Saal, der Bruder musste im Gerichtsflur warten: Der Prozess gegen einen der beiden Jugendlichen, die im Sommer vergangenen Jahres mehrere Brände in Schulen und der Awo-Kindertagesstätte „Lummerland“ in Erkrath gelegt haben sollen, wurde jetzt vor dem Jugendschöffengericht des Mettmanner Amtsgerichts geführt.

Die Öffentlichkeit wird bei Jugendstrafsachen üblicherweise ausgeschlossen, denn die Privatsphäre der Angeklagten soll geschützt werden. Dennoch fanden sich im Gerichtsgebäude viele Journalisten ein, und während im Saal die Anklage verlesen wurde, gab Gerichtssprecherin Tanja Fries im Flur noch ein Fernsehinterview. Die Brandstiftungen hatten bundesweit für Aufsehen gesorgt, mit den Folgen sind Politik und Verwaltung noch immer befasst. Der Schaden dürfte bei mehreren Millionen Euro liegen.

Die beiden 17-jährigen Brandstifter waren für die Ermittler keine Unbekannten. Sie hätten zum Tatzeitpunkt im Sommer 2019 eigentlich wegen vorausgegangener Brandstiftungen an Autos und Steinwürfen auf Busse im Herbst 2018 in Haft sitzen sollen. Das Amtsgericht Wuppertal hatte jedoch den Haftbefehl aufgehoben und die Jugendlichen mit Auflagen nach Hause geschickt.

Zum allgemeinen Prozedere in derartigen Fällen ist zu hören, dass die Staatsanwaltschaft einen Ermittlungsrichter beauftragt und der wiederum über eine eventuelle Untersuchungshaft zu entscheiden habe. Dabei müsse geprüft werden, ob Haftgründe bestünden, die einer Haftverschonung entgegenstehen. Dazu gehöre unter anderem eine erhöhte Fluchtgefahr, von der jedoch bei im Elternhaus lebenden Jugendlichen ohne eigenes Einkommen nicht auszugehen sei. Auch ein regelmäßiger Schulbesuch soll den Jugendlichen zur Auflage gemacht worden sein.

Die 17-Jährigen zündeten gezielt brennbare Gegenstände an

„Nachdem gegen die Auflagen verstoßen worden war, hatte das Amtsgericht Mettmann den ausgesetzten Haftbefehl wieder in Vollzug gesetzt“, erläutert Gerichtssprecherin Tanja Fries. In der Zwischenzeit hatten die beiden Schulen und die Kita allerdings schon gebrannt.

Bereits im Oktober 2019 war einer der beiden Angeklagten wegen der Brandstiftungen an Autos und wegen der Steinwürfe auf Busse zu zwei Jahren Jugendhaft verurteilt worden. Im April muss er sich noch wegen der Brände in den Schulen und der Kita verantworten. Auch gegen den Mittäter hatte es wegen der Tatvorwürfe aus 2018 und 2019 getrennte Anklagen gegeben, die jedoch nun in einer Verhandlung zusammengefasst wurden. Über die unter Ausschluss der Öffentlichkeit verlesene Anklageschrift lässt sich nur so viel sagen: Es soll einen gemeinschaftlichen Tatplan gegeben haben, der auch gemeinsam ausgeführt worden sein soll. Die Jugendlichen sollen Fenster in den Schulen und der Kita eingeschlagen und dort nicht einfach nur gezündelt, sondern gezielt brennbare Gegenstände angezündet haben.

Das Jugendschöffengericht verurteilte jetzt einen der Angeklagten wegen der Brandstiftungen in den Schulen, der Kita, den Autos, und auch wegen der Steinwürfe auf Busse zu einer Jugendstrafe von drei Jahren. Wegen verminderter Schuldfähigkeit wurde die Unterbringung in der Psychiatrie angeordnet. Die bereits im Oktober gegen seinen Mittäter wegen der Autobrände und der Steinwürfe verhängte Jugendstrafe von zwei Jahren könnte nach der für April terminierten Verhandlung in eine Gesamtstrafe umgewandelt werden.

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