Umstrittenes Gewerbegebiet in Erkrath Antrag gegen Verkauf der Neanderhöhe

Erkrath · Die Initiatoren nennen neben dem Umweltschutz auch wirtschaftliche Gründe.

 Sabine Börner, Philipp Kloevekorn und Elmar Stertenbrink haben einen Bürger­antrag gestellt.

Sabine Börner, Philipp Kloevekorn und Elmar Stertenbrink haben einen Bürger­antrag gestellt.

Foto: Börner

. Gespannt sind Sabine Börner, Philipp Kloevekorn und Elmar Stertenbrink auf die Sitzung des Haupt- und Finanzauschusses (HFA) am Dienstag, 11. Februar. An diesem Tag steht ihr Bürgerantrag auf der Tagesordnung. Darin wird an die Verwaltung appelliert, das im städtischen Eigentum stehende Grundstück auf der Neanderhöhe nicht zu verkaufen, sondern im Rahmen des Erbbaurechts zu vergeben.

„Wir haben viel positive Resonanz auf unseren Antrag bekommen“, erzählt Sabine Börner. Die drei Antragsteller rufen alle Unterstützer ausdrücklich auf, in die öffentliche Sitzung des HFA zu kommen, „damit die Ratsmitglieder sehen, dass wir mit unserem Anliegen nicht alleine sind“, sagt Börner.

Philipp Kloevekorn begründet den Bürgerantrag wir folgt: „Durch die Vergabe im Erbbaurecht kann Leerstand langfristig verhindert werden, wodurch die Steuereinnahmen gesichert werden. Gleichzeitig sinkt der Druck, immer neue Freiflächen als Gewerbegebiete auszuweisen“. Elmar Stertenbrink ergänzt: „Wir wollen ein zweites Unterfeldhaus mit seinen Leerständen künftig verhindern und dafür müssen jetzt die Weichen gestellt werden.“

Sabine Börner fügt ganz offen hinzu: „Mein größter Wunsch ist, dass die Fläche nicht bebaut wird. Nicht nur aus ökologischen, sondern auch aus wirtschaftlichen Gründen. Das Weltwirtschaftsforum (WEF) in Davos hat errechnet, dass mehr als die Hälfte des globalen Bruttosozialprodukts von einer intakten Natur abhängig ist.“ Das Trio verweist darauf, dass sich durch die Vergabe im Erbbaurecht auch für den Gewerbetreibenden Vorteile ergeben würden.

So entfalle beispielsweise die hohe Anfangsinvestition für den Grundstückskaufpreis. Der Unternehmer bewahre sich also finanziellen Spielraum. Hinzu kommt, dass – anders als der Kaufpreis – der Erbbauzins komplett von der Steuer abgesetzt werden kann, sagen sie.

Diese Form der Vergabe sei keine Erkrather Idee, sondern in anderen Kommunen schon gang und gäbe. In Monheim gebe es etwa ein großes Gewerbegebiet, das auf Erbbaurechtsgrundstücken steht. Die Vorteile für die Stadt liegen auf der Hand: Die Grundstücke bleiben dauerhaft im städtischen Eigentum und können nach Beendigung des Erbbauvertrages erneut vergeben werden. Dafür entfällt dann zwar der Kaufpreis als einmalige Einnahme, aber die Stadt bekommt permanente, fest im Haushalt planbare Zahlungen und diese auf unbegrenzte Zeit. Red

(RP)
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