Prozess : Streit zwischen AfD-naher Professorin und Hochschule Niederrhein soll geschlichtet werden
Düsseldorf Die fristlose Kündigung einer AfD-nahen Professorin der Hochschule Niederrhein ist nun ein Fall für den Güterichter. Darauf einigten sich beide Seiten am Mittwoch am Düsseldorfer Landesarbeitsgericht.
Zuvor hatte die Vorsitzende Richterin eindringlich für eine einvernehmliche Lösung des Konflikts mit Hilfe des Güterichters geworben.
Die Professorin Karin Kaiser hatte an der Hochschule Betriebswirtschaft gelehrt, bis ihr gekündigt worden war: Sie habe gegen das Nebentätigkeitsverbot verstoßen, sei einer ihrer Vorlesungen unentschuldigt ferngeblieben und habe eigenmächtig einen externen Lehrbeauftragten zum Abhalten der weiteren Vorlesungen engagiert, warf ihr die Hochschulleitung vor.
Kommt es zu keiner Einigung hinter verschlossenen Türen, soll der Fall am 23. Januar kommenden Jahres erneut öffentlich verhandelt und dann entschieden werden.
In erster Instanz hatte die Professorin gewonnen. Ihre Nebentätigkeit, die jahrelang befristet genehmigt war, sei für die Kündigung unverhältnismäßig, befand das Arbeitsgericht Mönchengladbach. Der Einsatz eines Vertreters für ihre Vorlesung rechtfertige den Rauswurf ebenfalls nicht.
«Ich habe einen sehr, sehr großen Schaden erlitten», sagte die 56-Jährige am Mittwoch. Eine Immobilienfinanzierung sei durch die Kündigung geplatzt und durch die erhebliche Rufschädigung habe sie an keiner anderen Hochschule eine Professur bekommen. Das Angebot, an der Hochschule Niederrhein noch drei Semester zu lehren und den Vertrag dann aufzulösen, lehnte sie ab: «Das ist nicht das, was ich mir vorstelle.»