Finanzen Verjährt: Stadt treibt rund halbe Million Euro zu wenig ein

Anliegerbeiträge für neue Straßenlaternen wurden zu spät berechnet.

 Die Kosten für neue Straßenlaternen sind in Krefeld nicht berechnet worden.

Die Kosten für neue Straßenlaternen sind in Krefeld nicht berechnet worden.

Foto: dpa/Lino Mirgeler

Anliegerbeiträge für die Erneuerung von Straßenlaternen in Krefeld sind für die Jahre 2013 und 2014 zum Teil nicht rechtzeitig abgerechnet worden - dies besagt ein Zwischenbericht des Fachbereichs Rechnungsprüfung der Stadtverwaltung. Betroffen sind konkret acht Straßenabschnitte, in denen die Stadtwerke Krefeld (SWK) beziehungsweise die Netzgesellschaft Niederrhein (NGN) im Auftrag der Stadt tätig waren. Eine Abrechnung mit den Anwohnern dieser acht Straßen ist anscheinend nicht mehr möglich, weil der Zeitpunkt der technischen Fertigstellung und damit der Abschluss der Maßnahme mehr als vier Jahre zurück liegen. Dadurch ist eine Verjährung der Forderungen eingetreten.

Der Einnahmeausfall kann sich nach einer ersten Schätzung auf rund 480 000 Euro belaufen. Dazu sind nun weitere rechtliche Prüfungen vorgesehen. Auch will die Stadt prüfen, ob die Eigenschadenversicherung in Anspruch genommen werden kann.

Bis Ende 2018 hätten die Beiträge festgesetzt werden müssen

Zum Hintergrund: Im Zuge eines vom Rat beschlossenen Erneuerungsprogramms werden Straßenabschnitte mit neuer Beleuchtung ausgestattet. Die NGN betreibt die Anlagen und setzt die Maßnahmen für die Stadt Krefeld um. Anhand des Kommunalabgabengesetzes NRW werden Straßenbaubeiträge von den Anliegern erhoben. Nach einem aktuellen Datenabgleich ist in der Verwaltung aufgefallen, dass bei einzelnen Maßnahmen eine Beitragserhebung nicht mehr möglich ist.

Für Laternen, die 2014 erneuert wurden, hätte bis Ende des Jahres 2018 eine Festsetzung der Beiträge erfolgen müssen. Doch unter den Beteiligten gab es offenbar unterschiedliche Auffassungen, wann diese Frist beginnt – ob mit der Fertigstellung oder mit der Übergabe an die Stadt, die oft erst Jahre nach der Inbetriebnahme erfolgte.

Schlussrechnungen für Anlagen, die 2013 und 2014 fertiggestellt wurden, lagen überwiegend erst 2017 und 2018 bei der Stadt vor. Im weiteren Verfahren soll deshalb auch geprüft werden, ob Daten der Fertigstellung womöglich verzögert an die Stadt Krefeld übermittelt worden sind.

Erst im Frühjahr fallen die unterschiedlichen Angaben auf

Dem zuständigen Fachbereich sind die unterschiedlichen Angaben im Frühjahr 2019 selbst aufgefallen. Deshalb wurde in Abstimmung mit Oberbürgermeister Frank Meyer der Fachbereich Rechnungsprüfung beauftragt, die Abläufe lückenlos aufzuklären. Der Zwischenbericht mit der Darstellung des Sachverhalts liegt nun vor. Als Nächstes befasst sich der Rechnungsprüfungsausschuss mit dem Thema. Die Politik wurde bereits im Januar nach Bekanntwerden des Sachverhalts über die Vorgänge informiert.

Aus dem noch zu erstellenden Abschlussbericht will die Verwaltung Rückschlüsse ableiten, wie das Verfahren im Zusammenspiel mit  SWK und NGN in Zukunft optimiert werden kann - auch um sicher zu stellen, dass keine weitere Verjährung bei den Abrechnungen eintritt. Aktuell ist die Aufgabe der technischen Koordination und Abrechnung der Straßenbeleuchtung auf den Kommunalbetrieb Krefeld (KBK) übergegangen: Davon verspricht sich die Stadt künftig eine schnelle Übermittlung von Daten zur Beitragsabrechnung. Red

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