Gericht Acht Monate für Krefelder (23) wegen Volksverhetzung

Krefeld · Der 23-jährige Krefelder, der gestern nicht zur Verhandlung am Amtsgericht erschien, wird mit der nächsten Gerichtspost sein blaues Wunder erleben. Die Richterin verurteilte ihn in Abstimmung mit dem Staatsanwalt wegen Volksverhetzung und Beleidigung zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Acht Monate für Krefelder (23) wegen Volksverhetzung
Foto: dpa/David-Wolfgang Ebener

Im Jobcenter hatte der Krefelder andere Wartende beleidigt

Beim Strafmaß wurde zu seinen Lasten berücksichtigt, dass er schon früher wegen ähnlicher Delikte auffällig geworden war. Das Gericht verfügte einen Strafbefehl und stellte dem Angeklagten einen Pflichtverteidiger bei – in solchen Fällen ein üblicher Vorgang, weil das Urteil noch nicht rechtskräftig und ein Einspruch möglich ist. Während der Bewährungszeit muss der Mann straffrei bleiben. Außerdem muss er ein Jahr lang eine gemeinnützige Arbeit leisten.

Vorangegangen war eine Eskalation im Jobcenter. Als der Mann am Tattag sein Anliegen nicht sofort vorbringen konnte, soll er in der Wartezone lautstark über anwesende Menschen ausländischer Herkunft gehetzt und diese beleidigt haben, die alle Leistungen gratis erhielten. Sinngemäß soll er sich über eine Vernichtung wie unter dem Nazi-Regime geäußert haben.

Nachdem eine Mitarbeiterin des Sicherheitsdienstes ihn zur Ruhe ermahnte, soll der Krefelder diese Frau ebenfalls unflätig beschimpft haben. Nun bleibt abzuwarten, ob der Mann das Urteil akzeptiert oder Einspruch erhebt. wop

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