Wellem-Platz: Das Begehren ist zulässig

Das Bürgerbegehren gegen den Verkauf der Grundstücke auf dem Jan-Wellem-Platz ist zulässig. Das stellt die Verwaltung in einer Vorlage für den Stadtrat am 7. Februar fest.

Düsseldorf. Das Bürgerbegehren gegen den Verkauf der Grundstücke auf dem Jan-Wellem-Platz ist zulässig. Das stellt die Verwaltung in einer Vorlage für den Stadtrat am 7. Februar fest. Demnach hat die Bürgerinitiative 16759 Unterschriften eingereicht, davon waren 14017 gültig. Die 2742 anderen wurden beanstandet, weil Angaben fehlten, unleserlich waren oder die Unterzeichner nicht in Düsseldorf wahlberechtigt sind. Das nötige Quorum für ein Bürgerbegehren hat die Initiative nur knapp erfüllt: 13689 Unterschriften waren nötig. Die Verwaltung empfiehlt den Politikern aber nicht nur, die Zulässigkeit festzustellen, sondern auch, das Begehren inhaltlich abzulehnen. Dies werden CDU und FDP wohl auch so tun. Folge wäre ein Bürgerentscheid über die Frage.

Der Verkauf der Grundstücke auf dem Jan-Wellem-Platz ist Bestandteil des Projektes "Kö-Bogen", Ziel ist die Anbindung der Kö an den Hofgarten.

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