Stalker bleiben ungeschoren

Seit zehn Monaten steht das Nachstellen unter Strafe. Das hilft den Opfern oft – der Justiz kaum: Bisher gibt es kein einziges Urteil.

Düsseldorf. Die Frau hat sich nach der Geburt ihres Kindes vom Mann getrennt, ist umgezogen. Damit beginnt ihr Alptraum: Der Mann will Kontakt zum Kind, bekommt ein Besuchsrecht zugesprochen. Doch er gibt das Kind bei den Treffen ab, um zu seiner Ex zu fahren. Also wird ihm das Besuchsrecht wieder entzogen - jetzt mehren sich seine Anrufe. Meist anonym. Er bestellt Waren für sie, teils aus dem Ausland. Dann steht er plötzlich vor ihrem Haus, am Spielplatz.

"Das läuft über zwei Jahre", rekonstruiert Karin Kienast, Opferschutzbeauftragte der Düsseldorfer Polizei, den Fall. Die Frau zeigt inzwischen psychische Auffälligkeiten. Ein Fall, für den es seit April 2007 ein Gesetz in NRW gibt. Und ein Fall, der allein im ersten halben Jahr danach hier im Land 2629-mal angezeigt wurde.

Auf der anderen Seite, erklärt die Opferschützerin, sei vielen Tätern nach wie vor "nicht bewusst, dass sie eine Straftat begehen". Die Polizei hat durch das Gesetz deshalb ein neues Instrument: Die Gefährderansprache, bei welcher der Täter von Beamten zu Hause besucht und ihm klargemacht wird, dass er sich durch sein Verhalten strafbar macht und die Polizei dem nachgeht.

Gesetz: Der Paragraf 238 des Strafgesetzbuches verbietet Nachstellen, welches die Lebensgestaltung des Opfers schwerwiegend beeinträchtigt. Bis zu drei Jahren Haft kann das Gericht verhängen.

Zahlen: Das Land NRW hat ein halbes Jahr nach der Verabschiedung des Gesetzes ermittelt, dass 2629 Fälle angezeigt wurden. 82 Prozent der Stalker waren Männer, in jedem fünften Fall kannten Opfer und Täter sich nicht.

Düsseldorf: In Düsseldorf sind die ersten Stalking-Verfahren eingestellt worden. Erkenntnisse über Wiederholungstäter gibt es noch nicht.

Hilfe: In Düsseldorf beraten etwa die Ambulanz für Gewaltopfer (Telefon 8995368) und die Frauenberatungsstelle (Telefon 686854) Stalkingopfer. Die Opferschutzbeauftragten der Polizei vermitteln Beratungsangebote und helfen bei der Anzeige: Telefon 8706832 oder 8706830.

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