Verkaufsoffener Sonntag: Nächster Streitfall

Politik muss über Antrag zu verkaufsoffenem Sonntag am 1. Juli in Bilk entscheiden.

Die Lage ist verworren. Ein neues Landesgesetz soll es den Kommunen einfacher machen, verkaufsoffene Sonntage rechtssicher zu beantragen und zu begründen. Doch jüngste Erfahrungen zeigen: Verdi klagt trotzdem und hat vielfach Recht bekommen. In Düsseldorf steht nun der nächste Streitfall unmittelbar bevor. Im Ordnungs- und Verkehrsausschuss am Mittwoch entscheiden die Parteien über einen Antrag für einen verkaufsoffenen Sonntag am 1. Juli in Bilk, Unterbilk und Friedrichstadt. Wie vom Gesetz gefordert besteht ein Zusammenhang mit Veranstaltungen — und zwar „Bilk ist auf der Rolle“ und dem „Floraparkfest“. Es fällt auf, wie genau und ausführlich der Handelsverband mittlerweile versucht, den Anforderungen des Gesetzes im Antrag gerecht zu werden. Das bestätigt auch Martin Volkenrath (SPD), Vorsitzender des Fachausschusses. Wie seine Fraktion abstimmen werde, sei noch offen. Er tendiere eher zu Zustimmung, da so der Einzelhandel in den Stadtteilen gestärkt werde. Allerdings habe es ein Geschmäckle, dass die Bilker Arcaden auch ihr Zehnjähriges feierten. So werde der Einzelhandel selbst mit zum Grund für den verkaufsoffenen Sonntag, was sicher nicht mit dem Grundgesetz übereinstimme. Es sei auch grundsätzlich hochproblematisch, dass nun ein Landesgesetz den Anlassbezug des Bundesgesetzes außer Kraft setzen soll. Volkenrath: „Bundesgesetz geht vor Landesgesetz.“ Der Anlassbezug heißt, dass es einen Grundwie etwa ein Fest für verkaufsoffene Sonntage geben muss, der mehr Strahlkraft besitzt als der Einzelhandel selbst.

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