Grenzen des Rechts

Wie soll man einen Mann verurteilen, der aus Liebe und Verzweiflung seine Ehefrau getötet hat, dazu mit dem Verlust des geliebten Menschen im Herbst des Lebens selbst am meisten bestraft ist?

Hier stößt das Recht an seine Grenzen. Auf der einen Seite darf eine solche Tat nicht einfach ungestraft bleiben. Zu groß ist sonst die Gefahr, dass mögliche „Nachahmungstäter“ dies nutzen würden, um sich ihrer lästig gewordenen Partner zu entledigen.

Auf der anderen Seite wachsen die gesellschaftlichen Probleme in der überalterten Gesellschaft. Familiäre Strukturen, in denen pflegebedürftige Angehörige aufgefangen werden, zerbrechen zunehmend. Oft bleiben die Partner im Alter allein — und allein mit ihren Sorgen. Ob man ein Seniorenstrafrecht braucht? Eine Frage, mit der sich die Politik auseinandersetzen sollte.

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