Ehefrau aus Liebe erwürgt: Rentner muss ins Gefängnis

71-Jähriger hatte seine Ehefrau mit einem Todesgriff der DDR-Grenztruppe umgebracht.

Düsseldorf. Ludwig H. ist kein gewöhnlicher Krimineller. Um seine Ursula zu erlösen, hat er die 65-Jährige vor einem Jahr umgebracht. Mit einem Spezialgriff, den er bei den DDR-Grenztruppen gelernt hatte, tötete er die schwer kranke Frau innerhalb von wenigen Minuten.

Am Donnerstag wurde der Rentner vom Düsseldorfer Landgericht wegen Totschlags verurteilt. Die Kammer tat sich schwer mit dem Urteil. Und am Ende fand der vorsitzende Richter Rainer Drees nachdenkliche Worte: „Wir haben ein Jugendstrafrecht. Brauchen wir in Zukunft auch ein Strafrecht für Senioren?“

Die Tat hatte eine lange Vorgeschichte. Ursula H. war die Jugendliebe des Angeklagten, das Paar hatte 35 Jahre lang eine glückliche Ehe geführt. Doch dann erkrankte die Alkoholikerin schwer, konnte kaum noch sprechen und stürzte immer wieder, vor allem nachts. Zuletzt musste sich Ludwig H. praktisch 24 Stunden um die 65-Jährige kümmern, die auf keinen Fall in ein Heim wollte.

„In den letzten sechs Monaten wurde mein Vater immer weniger“, hatte die Tochter des Paares berichtet. Doch aus Liebe mochte Ludwig H. seine Frau nicht in ein Pflegeheim geben: „Ich will sie nicht allein lassen.“

Am Ende war der Mann so verzweifelt, dass er mit seiner Frau aus dem Leben scheiden wollte. Nachdem er sie erwürgte, verabschiedete sich der 71-Jährige mit den Worten: „Mein Schatz, ich komme gleich nach.“ Doch der Selbstmordversuch scheiterte, schließlich rief der Rentner selbst die Polizei.

Rechtsanwalt Torsten Timm hatte ein leidenschaftliches Plädoyer für seinen Mandanten gehalten: „Niemand will, dass dieser Mann ins Gefängnis muss.“ Er hoffte, dass Ludwig H. trotz der schweren Tat eine Bewährungsstrafe bekommt.

Mit dem Gedanken hatte das Gericht offenbar auch gespielt, sich dann aber anders entschieden. „Menschenleben dürfen nicht zu kleiner Münze gehandelt werden“, begründete Rainer Drees die Entscheidung. Für solch eine Tat könne es keine Bewährung geben. Das Gericht habe anerkannt, dass sich Ludwig H. über längere Zeit in einer Grenzsituation befunden habe.

Nachdem der Gutachter bei ihm eine „depressive Episode“ annahm, wurde auch von verminderter Schuldfähigkeit ausgegangen. Richter Drees machte deutlich, dass solche Fälle in Zukunft gehäuft auf die Gerichte zukommen, wenn am Ende ein Ehepartner übrigbleibt, der den anderen pflegen muss.

Verurteilt wurde Ludwig H. zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten. Wie viel er davon tatsächlich absitzen muss, soll in den nächsten Wochen geklärt werden.

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