Dackel-Biss beim Gänseessen

Geschäftsfrau konnte angeblich eine Woche lang nicht arbeiten.

Düsseldorf. Dackelmischling Jimmy ist mit seinen vierzehn Jahren schon ein älterer Herr und ziemlich krank. Doch wenn es um einen Knochen geht, wird der Vierbeiner plötzlich ganz fidel. Beim Gänseessen soll Jimmy die Gastgeberin in den Finger gebissen haben.

Die Frau, die einen Büroservice betreibt, war danach angeblich eine Woche lang arbeitsunfähig und will nun vor dem Zivilgericht Schmerzensgeld und Schadensersatz einklagen.

Sehr gemütlich ist es am 17. November vergangenen Jahres beim Gänseessen in Stockum zugegangen. Bis die Barbara H. in die Küche ging, um das schmutzige Geschirr wegzubringen. Dabei sei ein Knochen auf den Boden gefallen: „Dann hat er zugeschnappt. Ich habe den Hund gar nicht gesehen.“

Zunächst seien nur die zwei kleinen Zähnchen von Jimmy abgebildet gewesen. Barbara H. machte ein Pflaster drauf und erwähnte den Vorfall nicht weitert: „Ich wollte den schönen Abend nicht verderben.“

Am nächsten Morgen allerdings sei der Finger stark angeschwollen gewesen, mit ihrem Ehemann fuhr die Frau ins Krankenhaus. Dort sei sie mit Antibiotika und einer Tetanus-Impfung behandelt worden. Außerdem musste die Geschäftsfrau eine Schiene an Zeige- und Mittelfinger tragen. Damit konnte sie angeblich eine Woche lang nicht arbeiten.

Hildegard B. (66), die Jimmy mitgebracht hatte, fand sonderbar, dass ihre ehemalige Freundin den Biss an dem Abend gar nicht erwähnt hatte, sondern sich erst drei Tage später meldete. „Jimmy hat den ganzen Abend neben mir gelegen. Ich habe gar nicht bemerkt, dass er plötzlich weg war“, sagte die 66-Jährige. Außerdem sei sie gar nicht die Halterin des Dackelmischlings, der eigentlich ihrem Sohn gehört.

Doch der Zivilrichter stellte klar, dass es auch eine Mithaftung gibt, wenn es sich um einen Familien-Hund handelt, und das ist Jimmy offensichtlich. Allerdings konnte Barbara H. ihren Verdienstausfall nicht nachweisen. Und das ist notwendig, wenn sie einen Schadensersatz geltend machen will.

Der Richter will den Parteien nun einen schriftlichen Vergleichsvorschlag machen. Am 29. Oktober soll es dann das Urteil geben.

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