Steuern Bei Grund- und Gewerbesteuer herrschen große Unterschiede in NRW

Düsseldorf · Bei der Grund- und Gewerbesteuer gibt es nach wie vor riesige Unterschiede zwischen den 396 Städten und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen.

 Nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts muss die Grundsteuer bis Jahresende neu geregelt sein.

Nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts muss die Grundsteuer bis Jahresende neu geregelt sein.

Foto: dpa/Oliver Berg

Bei der Grund- und Gewerbesteuer gibt es nach wie vor riesige Unterschiede zwischen den 396 Städten und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen. Nach einem am Mittwoch vom Statistischen Landesamt veröffentlichten Überblick schwankte die Spanne der Hebesätze bei der Gewerbesteuer 2018 zwischen 250 Prozent in Monheim im Kreis Mettmann und 580 Prozent in Oberhausen.

Die Grundsteuer A für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft variierte zwischen 130 Prozent in Verl im Kreis Gütersloh und 825 Prozent in Hürtgenwald im Kreis Düren. Den geringsten Hebesatz bei der Grundsteuer B, die für die meisten anderen Grundstücke gilt, hatte mit 230 Prozent ebenfalls Verl, den höchsten mit 959 Prozent Bergneustadt im Oberbergischen Kreis.

Mit der Festlegung der sogenannte Hebesätzen können die Gemeinden in Deutschland die Höhe der ihnen zustehenden Gemeindesteuern beeinflussen. Je höher der Hebesatz, desto stärker wird der Steuerzahler zur Kasse gebeten. Die Hebesätze aller 11.055 deutschen Kommunen für das Jahr 2018 sind in einer aktuellen Veröffentlichung der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder im Internet abrufbar.

(dpa)
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