Unwetter in der Karibik Hurrikan „Irma“: Was Reisende jetzt wissen müssen

Miami (dpa/tmn) - Der katastrophale Hurrikan „Irma“ tobte mit Spitzengeschwindigkeiten von 290 km/h über der Karibik. Inzwischen zieht der Sturm über Florida hinweg und verliert dabei deutlich an Kraft.

Unwetter in der Karibik: Hurrikan „Irma“: Was Reisende jetzt wissen müssen
Foto: dpa

Doch die Folgen bleiben in vielen Urlaubsregionen fatal. Was Reisende jetzt wissen müssen:

SO REAGIEREN REISEVERANSTALTER

Die Veranstalter bieten kostenloses Umbuchen und Stornieren von Reisen in Richtung Karibik und Florida. Dabei gelten unterschiedliche Fristen für verschiedene Regionen.

Bei Thomas Cook gilt das Angebot für die Dominikanische Republik und Kuba für Abreisen bis einschließlich 12. September. Bei Miami und den südlich davon gelegenen Gebieten Floridas ist es der 15. September.

Tui-Kunden können bei Reisen nach Kuba, die Bahamas und Florida bis einschließlich 14. September kostenfrei umbuchen oder stornieren. Freigeschaltet wurde die Kunden-Hotline 0511/567 8000. Auch fliegt Tui Deutschland rund 600 seiner Kunden „so schnell wie möglich“ aus der verwüsteten kubanischen Nordküste aus. Vor allem an der Nordküste rund um Varadero, dem wichtigsten Touristenzentrum der Insel, habe es teilweise schwere Schäden gegeben, teilte das Krisenzentrum des Konzerns mit. Reisen nach Varadero mit Anreisedatum bis 18. September wurden abgesagt. Keine Schadensmeldungen liegen aus der weniger betroffenen Provinz Holguin vor. Unübersichtlich sei die Lage in der Hauptstadt Havanna.

DER Touristik bietet Florida-Gästen bis Abreise am 15. September kostenlose Umbuchungen und Stornierungen an, beim Reiseziel Florida Keys bis 17. September.

FLUG KOSTENLOS UMBUCHEN

Auch die Airlines reagieren: Bei Lufthansa und ihren Töchtern Eurowings, Swiss, Austrian Airlines und Brussels Airlines können Kunden Tickets für Flüge bis 11. September nach Miami, Tampa, Orlando, Havanna, Varadero und Punta Cana kostenlos umbuchen. Das Ticket muss vor oder am 6. September ausgestellt sein und das neue Reisedatum vor oder am 12. Oktober liegen.

Beim Ferienflieger Condor, der zu Thomas Cook gehört, können einzelne Flüge (ohne Veranstalterpaket) in die Karibik laut Webseite bis 12. September kostenlos umgebucht oder auch storniert werden. Laut dem Auswärtigen Amt (11. September) wurden der Flughafen Miami International und der Flughafen in Orlando geschlossen.

GEÄNDERTES KREUZFAHRTANGEBOT

Aufgrund von Schäden durch Hurrikan „Irma“ ändert die Norwegian Cruise Line (NCL) vorübergehend ihr Kreuzfahrtangebot in der Karibik. Bis voraussichtlich November läuft die „Norwegian Escape“ ausschließlich Ziele in der westlichen Karibik an, teilt NCL mit. Der Hurrikan hat unter anderem Infrastruktur auf den britischen und auf den U.S. Virgin Islands zerstört - Zielen, die die „Norwegian Escape“ ansteuern sollte. Mit anderen NCL-Schiffen waren nach Angaben einer Sprecherin bis November keine Reisen in die östliche Karibik geplant. Von anderen Kreuzfahrtreedereien sind bislang noch keine langfristigen Routenänderungen aufgrund der Hurrikanfolgen bekannt.

DAS SAGT DAS AUSWÄRTIGE AMT

Das Auswärtige Amt teilte mit, dass im gesamten Bundesstaat Florida und in angrenzenden nördlichen Bundesstaaten mit starken Stürmen, heftigen Regenfällen, Überschwemmungen und Erdrutschen gerechnet werden muss. Touristen in zahlreichen Counties in Florida und in bestimmten Gebieten von Georgia (nah der I-95) müssen die Gegend verlassen und sich in Sicherheit bringen. Informationen gebe es unter der Hotline 311.

DIESE RECHTE HABEN REISENDE

Ist die Lage vor Ort besonders dramatisch, können Pauschalurlauber die Reise wegen „erheblicher Schlechtleistung“ kündigen, erklärt der Reiserechtler Paul Degott aus Hannover. Dann gibt es den kompletten Reisepreis zurück. Das gilt etwa, wenn ein Urlauber Todesangst haben muss, weil zum Beispiel das Dach des Hotels abgedeckt wurde und das Gebäude überflutet wird. Der Veranstalter muss den Urlauber so schnell wie möglich ausfliegen. In diesem Fall gibt es auch auf jeden Fall Schadenersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit.

Wenn die Situation nicht so schlimm ist, die Reise aber dennoch beeinträchtigt wird, kann der Pauschalurlauber nachträglich den Reisepreis mindern, so Degott. Die Höhe der Rückzahlung hängt von der Schwere des Mangels ab. Und es kommt darauf an, wie viele Tage der Reise beeinträchtigt waren. Ein Beispiel: Der Urlaub ist zwar trotz des Sturms möglich, aber der im Reisekatalog versprochene schöne Strand ist nicht mehr da oder nicht mehr nutzbar. Zusätzlichen Schadenersatz gibt es hier nicht unbedingt, die Gerichte entscheiden dies laut Degott unterschiedlich.

Für Kreuzfahrt-Touristen, die ja auch Pauschalurlauber sind, gelten im Prinzip die gleichen Rechte: „Wenn klar ist, dass reiseprägende Erlebnisse ausfallen, kann der Urlauber ohne Stornokosten vom Reisevertrag zurücktreten“, erklärt Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg. Das heißt: Fällt ein Höhepunkt der Reise aus, kann der Kunde diese absagen - ohne Gebühren.

Wird ein anderes Ziel angelaufen, kann das ein gleichwertiger Ersatz sein. „Da muss man abwägen“, sagt Fischer-Volk. Wird ein Ziel jedoch ersatzlos gestrichen, ist dies ein Reisemangel. Kunden können dann nachträglich den Reisepreis etwas mindern.

Wenn die Reederei bereits vor der Reise auf die Routenänderung hinweist, muss der Kunde erklären, dass er mitfährt und sich Mängelansprüche vorbehält. Wer ohne Veranstalter und Reisebüro im Internet direkt bei einer US-Reederei bucht, für den gilt allerdings amerikanisches Reiserecht. Wird eine Kreuzfahrt komplett abgesagt, erhalten Passagiere den Reisepreis zurück. Weiteren Schadenersatz können sie jedoch nicht anmelden. Wichtig zu beachten: Wurden Flüge separat von der Kreuzfahrt gebucht, können diese in der Regel nicht kostenlos bei der Airline storniert werden.

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