Katastrophe im Karibik-Urlaub Hurrikan „Irma“: Diese Rechte haben Pauschaltouristen

Hannover (dpa/tmn) - Hurrikan „Irma“ tobt über der Karibik und zieht Richtung Florida. Wer derzeit Urlaub in der Dominikanischen Republik, auf Kuba oder im Süden Floridas macht, dessen Reise ist ruiniert.

Katastrophe im Karibik-Urlaub: Hurrikan „Irma“: Diese Rechte haben Pauschaltouristen
Foto: dpa

Pauschaltouristen haben allerdings einige Rechte.

Ist die Lage vor Ort besonders dramatisch, können sie die Reise wegen „erheblicher Schlechtleistung“ kündigen, erklärt der Reiserechtler Paul Degott aus Hannover. Dann gibt es den kompletten Reisepreis zurück. Das gilt etwa, wenn ein Urlauber Todesangst haben muss, weil zum Beispiel das Dach des Hotels abgedeckt wurde und das Gebäude überflutet wird. Der Veranstalter muss den Urlauber so schnell wie möglich ausfliegen. In diesem Fall gibt es auch auf jeden Fall Schadenersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit.

Wenn die Situation nicht so schlimm ist, die Reise aber dennoch beeinträchtigt wird, kann der Pauschalurlauber nachträglich den Reisepreis mindern, so Degott. Die Höhe der Rückzahlung hängt von der Schwere des Mangels ab. Und es kommt darauf an, wie viele Tage der Reise beeinträchtigt waren. Ein Beispiel: Der Urlaub ist zwar trotz des Sturms möglich, aber der im Reisekatalog versprochene schöne Strand ist nicht mehr da oder nicht mehr nutzbar. Zusätzlichen Schadenersatz gibt es hier nicht unbedingt, die Gerichte entscheiden dies laut Degott unterschiedlich.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort