Unirückkehrer müssen viel beachten

Berlin (dpa/tmn) - Der Lebensgefährte ist krank, das Kind gerade geboren, oder es lockt ein gutes Praktikum. Für die Unterbrechung eines Studiums gibt es viele Gründe. Vor dem Uni-Ausstieg sollte man aber schon an den Wiedereinstieg in den Hochschulalltag denken.

Eigentlich ist es kein Problem, sein Studium zu unterbrechen und nach ein paar Urlaubssemestern wieder einzusteigen. Allerdings müssen Studenten, die in Elternzeit waren und solche, die krank waren oder Angehörige gepflegt haben, einige bürokratische Hürden nehmen und ihre Rückkehr gut vorbereiten.

Zum einen gelten für Universitätsrückkehrer die Anmeldefristen zum Sommer- und Wintersemester. Wer im Wintersemester sein Studium wiederaufnehmen möchte, sollte daran denken, schon im Sommer die Semestergebühren zu überweisen, sagt Helga Wilhelmer von der Universität Oldenburg.

Zum anderen sollten sich Hochschulrückkehrer rechtzeitig bei ihren Prüfungsämtern erkundigen, welche Studienordnung für sie gilt. Bei längeren Auszeiten hätten sie sich möglicherweise geändert, erklärt Wilhelmer. Wer etwa noch ein Magisterstudium angefangen hat, muss dies vielleicht mittlerweile als Bachelor- und Masterstudium beenden. Zwar gibt es lange Übergangszeiten. „Aber man muss sich vorher erkundigen“, sagt Linda Wilken von der Sozialberatung des Studentenwerks in Hannover.

Ähnliches gilt für bereits gemachte Scheine. „Die verfallen nicht“, erklärt Wilhelmer. Allerdings gibt es für bestandene Seminare inzwischen keine Scheine mehr, sondern Credit-Points. Und da kann es durchaus sein, dass früher erworbene Leistungen inzwischen nicht mehr benötigt werden. In so einem Fall sollte man der bei der Prüfungskommission beantragen, dass sie dennoch anerkannt werden.

In einem sind sich die Experten einig: Auch wenn es vielleicht besser wäre, nach einer längeren Pause langsam wieder einzusteigen und das Lernen wieder zu lernen. Durch das Bachelor- und Mastersystem ist das ausgeschlossen. „Es gibt keine Chance, langsam reinzukommen“, erklärt Wolfgang Loggen von der Technischen Hochschule Aachen.

Übereinstimmend raten die Fachleute daher, sich auch während des Urlaubssemesters nicht völlig von der Hochschule zu entfernen. „Es ist ratsam, am Ball zu bleiben, damit man nicht aus dem Lernprozess rausfällt“, sagt Loggen. Daher sollten Studenten auch während des Urlaubssemesters zu Lehrveranstaltungen gehen.

Genauso wie Studienanfänger sollten auch Studienrückkehrer ihren Alltag anfangs ordentlich strukturieren und planen. Sie müssten sich erst mal wieder orientieren im Hochschulalltag, sagt Wilken. Sie rät daher zu festen Lern- und Arbeitszeiten.

Wichtig ist auch, dass Studenten während der Auszeit ihren Versicherungsstatus im Auge behalten. Möglichst bevor man sein Studium unterbricht, sollte man hier bereits die Weichen für seine Rückkehr stellen, sagt Wilken. Wer etwa wegen der Elternzeit sein Studium unterbricht und in dieser Zeit in die private Krankenversicherung des Mannes wechselt, kann bei Wiederaufnahme des Studiums nicht ohne weiteres in die gesetzliche Krankenkasse zurückkehren.

Außerdem sollten sich Eltern um einen Zuschuss zum Semesterticket und Essensgutscheine für die Mensa kümmern. Denn Kinder essen mindestens bis zum zehnten Lebensjahr kostenlos in der Uni-Kantine, sagt Christin Eisenbrandt vom Freien Zusammenschluss von StudentInnenschaften in Berlin. Auch sollten Rückkehrer einen erneuten Antrag auf Bafög stellen, wenn das Mutterschaftsgeld ausgelaufen ist. Denn hier bekommen Studenten mit Kind einen zusätzlichen Freibetrag in Höhe von 435 Euro.

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