Vorwürfe: Werkstatt für Wuppertal - Rechnungshof rügt die Zentrale der Arbeitsagentur

Bei der Einrichtung des Pilotprojekts soll ein Berater begünstigt worden sein. Die Agentur weist die Kritik zurück.

Wuppertal. Es hätte so ein guter Winter sein können für die Bundesagentur für Arbeit (BA) und ihren Chef Frank-Jürgen Weise: Die Arbeitslosenzahlen sind so niedrig wie seit Jahren nicht mehr um diese Zeit, auch schwer Vermittelbare finden wieder Jobs. Doch eine Wuppertaler Einrichtung, die genau mit diesem Ziel an den Start gegangen ist, hat der BA nun unschöne Schlagzeilen eingebracht.

Trotz dieser Querverbindungen weist die dortige Regionaldirektion die Kritik des Rechnungshofes zurück: "Wir haben uns nichts vorzuwerfen", betont Sprecher Werner Marquis. Man habe die Möglichkeit genutzt, ein innovatives Projekt, für das es nur einen einzigen Anbieter gebe, freihändig einzukaufen. Bedenken wegen der vorherigen Beratertätigkeit des Kronos-Chefs in Wuppertal habe es nie gegeben.

Auf die Frage, was so innovativ an der Werkstatt für Wuppertal gewesen sei, nennt Ilona Mirtschin, Sprecherin der Nürnberger BA-Zentrale, den Ansatz, die komplette Betreuung der Arbeitslosen in die Hände eines externen Dienstleisters zu übergeben. "Das wurde vorher nie gemacht." Zudem habe Kronos einen wesentlich besseren Betreuungsschlüssel als die BA gewährleisten können - also mehr Berater für seine Klienten zur Verfügung gehabt.

Nach bisherigen Erkenntnissen war das Projekt immerhin erfolgreich: Gut 60Prozent der 412 Wuppertaler Klienten hätten wieder einen Job gefunden, nennt Beck Ergebnisse einer vorläufigen Auswertung. Weder die die BA-Zentrale noch die Arbeitsagentur Wuppertal bestätigen diese Zahlen: Die Bewertung des zum Jahresende ausgelaufenen Projekts laufe noch. Allerdings liege die Erfolgsquote ähnlicher Maßnahmen nur bei 40 Prozent.

Was die Vorwürfe des Rechnungshofes angeht, ist sich Matthias Beck keiner Unregelmäßigkeiten bewusst: "Ich habe ein Konzept angeboten, und die BA hat mit mir einen Vertrag nach ihren Richtlinien gemacht." Letztere haben sich allerdings seit 2005 entscheidend geändert. Laut einer neuen Ethikklausel darf die BA mit externen Sachverständigen, die innerhalb von zwei Jahren zuvor für die Behörde tätig waren, keine Verträge mehr abschließen.

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