Sport und Corona Das bedeutet die Einführung der 2G-Regel für den Sport in Wuppertal

Wuppertal · Betroffen sind Besucher von Sportveranstaltungen in Bädern, Hallen und im Stadion am Zoo. Für die Aktiven gelten weiter die bisherigen Regelungen.

 Der Wuppertaler SV daf künftig nur noch Genesene oder Geimpfte Zuschauer im Stadion am Zoo zulassen. Für den Freiluftsport auf den übrigen Plätzen gilt das für die Vereine nicht, wohl aber in städtischen Hallen und Bädern.

Der Wuppertaler SV daf künftig nur noch Genesene oder Geimpfte Zuschauer im Stadion am Zoo zulassen. Für den Freiluftsport auf den übrigen Plätzen gilt das für die Vereine nicht, wohl aber in städtischen Hallen und Bädern.

Foto: Andreas Fischer

Was bedeutet die Einführung der 2G-Regel in Wuppertal ab diesem Wochenende für den Sport? Nachdem die Stadt die entsprechende und zunächst bis 8. Oktober geltende Allgemeinverfügung zur Einführung der 2G-Regel veröffentlicht hat, gab es am Freitag noch einmal ein verwaltungsinternes Klärungsgespräch, in dem das konkretisiert wurde.

Regelungen im Einzelnen

Im Einzelnen gilt ab sofort: Für Zuschauer bei Veranstaltungen in städtischen Sporthallen (einschließlich des Stadions am Zoo) und Bädern gilt die 2G-Regel, nach der nur Geimpfte und Genesene Zutritt erhalten. Die Veranstalter, beziehungsweise die ausrichtenden Vereine, sind für die Einhaltung der Regelungen verantwortlich, müssen informieren und kontrollieren.

Für die Aktiven in geschlossenen Innenräumen und Bädern gilt weiterhin die 3G-Regel (Geimpft, Genesen, negativer PCR- oder Antigenschnelltest – nicht älter als 48 Stunden) Für die Sportausübung im Freien gilt das wie bisher nicht.

Alle Vereine mit vereinseigenen Anlagen sind aufgerufen, nur nachweislich geimpften und genesenen Zuschauern Zugang zu ihren geschlossenen Räumen zu gewähren.

Ausnahmen

Die Beschränkungen gelten ab einem Alter von 18 Jahren. Kinder unter 12 Jahren dürfen generell 2G-Angebote nutzen. Für Jugendliche zwischen 12 und 18 Jahren gilt bei Nicht-Geimpften oder Genesenen die Testpflicht, wobei Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre als ausreichend getestet gelten. Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, dürfen Zugang erhalten; das Vorliegen der medizinischen Gründe ist durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen, das auf Verlangen vorzulegen ist.

In einem Schreiben hat der Stadtsportbund, der an der Konkretisierung der Vorschriften für den Sport mitgewirkt hat, die Vereine am Freitag informiert. Seit dem Beschluss im Hauptausschuss zur Einfügung der 2G-Regel hatte es dort, genauso wie im Sportamt, permanent Fragen gegeben. Nun ist klar: Der WSV etwa muss schon für die nächsten Heimspiele gegen Jüchen Garzweiler (Mittwoch) und Schalke (2. Oktober) 2G für Zuschauer beachten. Offen ist noch, wie mit Dauerkarteninhabern umzugehen ist. Da dürfte es noch Fragen zu Einzelfallentscheidungen an die Stadt geben. Weitere konkrete Fälle: Der Amateurfußball kann weiter wie üblich laufen. Die LTV-Handballer müssen am Sonntag ihre Zuschauer auf 2G kontrollieren, Rollhockey-Bundesligist RSC Cronenberg etwa ist lediglich aufgerfordert dazu, da die Alfred-Henckels-Halle sich im Vereinseigentum befindet. red

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