UWG fordert Stadt Grevenbroich auf UWG will Garagennutzung prüfen

Grevenbroich. · Autos, die nicht in Garagen, sondern auf der Straße parken, behindern den Verkehr.

 Wie hier in Wevelinghoven behindern nach Meinung der UWG-Fraktion parkende Autos den fließenden Verkehr, weil sie nicht in Garagen stehen.

Wie hier in Wevelinghoven behindern nach Meinung der UWG-Fraktion parkende Autos den fließenden Verkehr, weil sie nicht in Garagen stehen.

Foto: Dieter Staniek

So manche Garage gleicht einer Rumpelkammer. Gartengeräte, Werkzeuge, Gasgrills, Fahrräder, Kühlschränke – da wird allerhand gelagert oder abgestellt. Nur kein Auto, dafür bleibt kein Platz mehr. Vielerorts bleiben Fahrzeuge daher auf der Straße stehen. Das ist der UWG ein Dorn im Auge. Fraktionschef Carl Windler hat die Stadtverwaltung aktuell zu einer Prüfung aufgefordert: Sie soll klären, ob es möglich ist, Eigentümer zu verpflichten, ihre Garage ausschließlich für das Auto zu nutzen.

„Auf den Straßen sind immer mehr parkende Fahrzeuge zu sehen, obwohl Garagen und Einfahrten vorhanden sind“, sagt Windler. „Damit werden zum einen die Vorschriften über einen Stellplatznachweis konterkariert, zum anderen sorgt das mancherorts für erhebliche Verkehrsbehinderungen.“ Sein Beispiel: Am Wehr in Wevelinghoven sei eine Straßenseite nahezu permanent zugeparkt, so dass es zu Problemen kommt, wenn etwa ein Bus einem entgegenkommenden Lastwagen begegnet. „Würden manche Autos in der Garage stehen, wäre dort schon viel Druck herausgenommen“, meint Carl Windler.

Ordnungsamt soll Garagennutzungen prüfen

Die Mitarbeiter des Ordnungsamtes sollten nach Meinung der UWG künftig stichprobenartig überprüfen, ob Garagen im Stadtgebiet zweckentfremdet werden – vor allem dort, wo es regelmäßig zu hohem Parkdruck oder halt zu Verkehrsproblemen kommt. „Nach der Garagenverordnung des Landes, die 2009 außer Kraft gesetzt wurde, war eine Zweckentfremdung unter Bußgeld verboten“, erinnert Fraktionsvize Rolf Göckmann. „Mit unserem Antrag fordern wir die Stadtverwaltung auf, sich Gedanken darüber zu machen, welche Einflussmöglichkeiten sie auf Eigentümer hat.“

Solange der eigentliche Zweck einer Garage – bei der es sich in vielen Fällen um einen notwendigen Stellplatz handelt – erhalten bleibt, kann der Raum im beschränkten Umfang für andere Zwecke genutzt werden, stellt Robert Vornholt vom Bauministerium NRW klar. „Entscheidend ist, dass es keine Zweckentfremdung der Garage gibt. Das Vollstellen mit Rädern und anderen Dingen ist nicht zulässig“, betont der Sprecher von Ministerin Ina Scharrenbach (CDU). Die zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörden müssten kontrollieren, ob die Vorgaben eingehalten werden, und eventuelle rechtswidrige Zustände beseitigen. Autobesitzer könnten aber nicht dazu gezwungen werden, ihren Pkw in einer Garage abzustellen.

Ordnungsdienst wird auf elf Mitarbeiter aufgestockt

„Wir werden das prüfen“, sagt Stadtsprecher Stephan Renner mit Blick auf den aktuell im Rathaus eingetroffenen Antrag der UWG-Fraktion. Allerdings gibt er zu bedenken, dass es – wie etwa bei der neuen Wohnraumschutzsatzung der Stadt Grevenbroich – schwierig sei, „die Nutzung von Garagen in der Fläche ständig zu kontrollieren, schon alleine aufgrund der personellen Situation“. Nichtsdestotrotz müsse jeder Eigentümer einer Garage seinen Pflichten nachkommen – und: „Sobald wir direkte Kenntnis von einer Zweckentfremdung erhalten, werden wir diese entsprechend kontrollieren und gegebenenfalls auch ahnden“, sagt Renner.

Der Hinweis auf die personelle Situation will Carl Windler übrigens nicht gelten lassen. „Schließlich hat Bürgermeister Klaus Krützen angekündigt, den Ordnungs- und Servicedienst in Grevenbroich kräftig aufzustocken“, erinnert der Fraktionschef. Der OSD soll künftig mit elf Mitarbeitern unterwegs sein. Dieses vom Verwaltungschef vorgegebene Ziel wird allerdings erst in einigen Jahren erreicht sein.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort