Nach Beschwerden von Besuchern des Schlossbades in Grevenbroich Baden in „normaler Unterhose“ verboten

Grevenbroich. · Nach Beschwerden von Gästen muss die Badebekleidung aus Kunstfasern bestehen.

 Im Schlossbad ist ab sofort nur noch Badebekleidung aus Kunsstofffaser erlaubt.

Im Schlossbad ist ab sofort nur noch Badebekleidung aus Kunsstofffaser erlaubt.

Foto: Dieter Staniek

Drei Monate lang war das Tragen von Badebekleidung wie Schwimmanzüge und Burkinis im Schlossbad untersagt worden. Jetzt ist es wieder erlaubt – allerdings mit Einschränkungen. Betreiber GWG Kommunal hat – nach Absprache mit dem Bürgermeister und dem Ältestenrat – dafür die Haus- und Badeordnung geändert.

Im Sommer habe es mehrere Beschwerden gegeben, schildert GWG-Geschäftsführer Willi Peitz. Sie hätten sich vor allem gegen Gäste gerichtet, die in Schwimmkleidung das Bad besuchten und sich ohne Umzuziehen ins Wasser begaben – „also teilweise in Straßenklamotten“, sagt Peitz. Andere Badegäste hätten daher die Frage gestellt, ob dies mit der Hygiene im Hallenbad zu vereinbaren sei. GWG Kommunal habe daraufhin zunächst einmal das Tragen von Badebekleidung im Schlossbad untersagt.

Beschwerden habe es gegeben, weil Jugendliche in knielangen Shorts ins Wasser gingen, aber auch wegen Wettkampfschwimmern in Montur und Muslima, die im Baumwoll-Burkini das Bad besuchten. „Nachdem wir ein vorläufiges Verbot für diese Art von Badekleidung ausgesprochen hatten, gab es erneut Proteste“, berichtet Willi Peitz, „sowohl von Schwimmvereinen als auch von Muslimen.“ In Gesprächen mit den Beschwerdeführern habe er eine Kompromisslösung in Aussicht gestellt.

Die ist jetzt gefunden worden: Nach „einem intensiven Austausch“ mit Vertretern der Ratsfraktionen und dem Bürgermeister wurde die Haus- und Badeordnung des Schlossbades nun geändert. Der wichtigste Punkt: Der Aufenthalt im Schlossbad ist nur in „allgemein üblicher Badekleidung gestattet“, zu der „insbesondere Kunstfasermaterial wie Badehosen, Badeanzüge oder Burkinis zählen“. Nicht gestattet wird Baumwollbekleidung, etwa Unterwäsche, abgeschnittene Jeans, T-Shirts, Kleider oder Umhänge. „Aus hygienischen Gründen und damit zum Schutz aller Besucher darf die Badekleidung grundsätzlich erst im Schwimmbad angelegt werden“, zitiert Peitz einen weiteren Passus. Diese Regelung gelte auch für das Schul- und Vereinsschwimmen – Lehrer und Übungsleiter hätten dies zu kontrollieren. Bei Verstößen gegen die Haus- und Badeordnung werde das Personal des Schlossbades aktiv. Wer uneinsichtig sei, müsse das Bad gegebenenfalls verlassen.

Das Schlossbad bleibt noch
bis Neujahr geschlossen

„Dieser Kompromiss ist gefunden worden, um allen Bürgern ein Höchstmaß an Erholung, Entspannung und Spaß im Schlossbad zu bieten“, sagt Willi Peitz. Die neue Haus- und Badeordnung tritt ab sofort in Kraft, ab Montag wird sie auch auf der Homepage des Unternehmens (gwg-grevenbroich.de) veröffentlicht.

Genutzt werden kann das Schlossbad zurzeit indes nicht. Wegen der ersten Reinigungs- und Instandsetzungsarbeiten seit der Eröffnung im Juli 2018 bleibt die Halle den ganzen Dezember über geschlossen. „Wir haben bewusst diesen Monat ausgewählt, weil er sehr publikumsschwach ist“, sagt Peitz. Die fünf Becken sind mittlerweile gereinigt, Fliesen ausgebessert worden, zurzeit wird wieder Wasser eingelassen. Parallel dazu wird auch die Technik des Schlossbades gewartet. „Wir kommen gut voran“, signalisiert der GWG-Chef. Einer Wiedereröffnung Anfang Januar stehe nichts im Wege.

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