Gericht in Krefeld Bauhaus-Betriebsrätin darf wieder arbeiten

Krefeld · Zweimal wurde eine Betriebsrätin eines Bauhaus-Baumarktes in Krefeld gekündigt. Die Gründe hat das Arbeitsgericht nicht akzeptiert.

 Das Landesarbeitsgericht hat die Entscheidung des Arbeitsgerichts Krefeld bestätigt und die zwei Kündigungen ebenfalls für unwirksam erklärt.

Das Landesarbeitsgericht hat die Entscheidung des Arbeitsgerichts Krefeld bestätigt und die zwei Kündigungen ebenfalls für unwirksam erklärt.

Foto: dpa/Britta Pedersen

Bis zum Bundesarbeitsgericht hat es ein Streit zwischen einer Betriebsrätin des Bauhaus-Baumarktes an der Mevissenstraße und ihrem Arbeitgeber gebracht. Gleich zwei Kündigungen hat die Mitarbeitervertreterin von ihrem Arbeitgeber bekommen: eine vom 15. Dezember 2017 und eine vom 23. Januar 2018, beide waren fristlos.

Das Arbeitsgericht hat beide Kündigungen kassiert und geurteilt, dass das Arbeitsverhältnis durch diese Kündigungen nicht aufgelöst wird. Die Kündigungsgründe seien nicht ausreichend für eine Beendigung. Die nächste Instanz, das Landesarbeitsgericht Düsseldorf, sah das im November genauso. Es wies die Berufung von Bauhaus zurück. „Das Landesarbeitsgericht hat die Entscheidung des Arbeitsgerichts Krefeld bestätigt und die zwei Kündigungen ebenfalls für unwirksam erklärt“, sagt der dortige Pressesprecher Dr. Michael Gotthardt.

Gleichzeitig hatte es die Revision zum Bundesarbeitsgericht nicht zugelassen. Es sah keine grundsätzliche Bedeutung der Sache. Dagegen war des Unternehmen nochmals vorgegangen und hatte eine so genannte Nicht-Zulassungsbeschwerde eingelegt. Diese wurde nun von dem höchsten deutschen Arbeitsgericht in Erfurt zurückgewiesen.

Verhandelt wurde in der Sache bereits seit Januar 2018. Vorgeworfen wurde der Frau, dass sie den Betriebsfrieden gestört habe. Das Unternehmen ließ im Prozess mitteilen, dass Mitarbeiter sich wiederholt über unkollegiales Verhalten, Amtsmissbrauch, Respektlosigkeiten und Verleumdungen durch die Arbeitnehmerin beschwert hätten.

Daher hatte der Betriebsrat selbst den Arbeitgeber aufgefordert, die Kollegin aus dem Unternehmen zu entfernen. Dem war der Baumarkt mit den fristlosen Kündigungen gefolgt. Schon dieses Verlangen sei rechtswidrig gewesen, auch sonstige Gründe für eine fristlose Kündigung hätten nicht vorgelegen, befanden die Richter.

Die Initiative „Fair im Betrieb NRW“, die das Verfahren begleitet hatte, begrüßte die Entscheidung. In der Belegschaft sei die Nachricht, dass die Betriebsrätin am Montag wiederkommt, mit großer Freude aufgenommen worden. „Ihren Mut und ihre Standhaftigkeit sehen viele Beschäftigte bei Bauhaus als vorbildlich“, sagt Initiativensprecher Martin Rapp. Auf ein Abfindungsangebot sei sie nicht eingegangen, sondern habe darauf bestanden, in den Betrieb zurückzukehren.

Bauhaus muss der Frau nun den Lohn seit Dezember 2017 nachzahlen, außerdem will sie am Montag wieder arbeiten gehen.

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