Amtsgericht 61-jähriger Stalker erhält Bewährungsstrafe

Mann soll seiner Arbeitskollegin nachgestellt haben.

Symbolbild

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Foto: Peter Steffen

Krefeld. Völlig unterschiedliche Auffassungen einer Beziehung sind am Montag bei einem Stalking-Prozess vor dem Amtsgericht zum Vorschein gekommen. Wie bei Gerichtsverfahren üblich, durfte sich zuerst der Angeklagte äußern, welcher auf einen Verteidiger verzichtete. Der 61-Jährige schilderte, dass er und sein vermeintliches Opfer zuerst ein Verhältnis gehabt hätten und dann eine richtige Liebesbeziehung.

Er sei sogar bei der Frau für mindestens ein halbes Jahr eingezogen. Kennengelernt habe man sich auf der gemeinsamen Arbeitsstelle im Gebäudereiniger-Team eines großen Gewerbebetriebs in Krefeld. Die Beziehung sei von einem Auf und Ab geprägt gewesen. Nur wegen des öfter auftretenden Streits habe er seiner Freundin Beleidigungen und Bedrohungen per SMS und E-Mail geschrieben und außerdem einen Lagerraum mit Sprüchen ähnlichen Inhalts vollgeschmiert.

An viele Sachen könne er sich auch nicht mehr genau erinnern.

Auf den Vorhalt der Richterin, dass die Frau ihm mehrmals unter anderem per E-Mail mitgeteilt habe, dass er ihr nicht mehr schreiben solle, behauptete er, dass er diese Schreiben nie bekommen hatte. Geflissentlich ignorierte er dabei den Hinweis der Richterin, dass er laut PC-Ausdruck genau auf diese E-Mail geantwortet hatte.

Ganz anders beschrieb die 51-jährige Frau das Verhältnis. Sie sei seit 2010 seine Vorarbeiterin gewesen. Anfangs habe es ein freundschaftliches Verhältnis gegeben. Aber der Mann habe mehr gewollt. Sie aber nicht. Dass passte dem Mann wohl nicht. Angeklagt waren Taten im Zeitraum von November 2013 bis Oktober 2014.

Intimen Kontakt habe es nie gegeben, geschweige denn eine Liebesbeziehung. Auch habe der Mann nie bei ihr gewohnt. Vielmehr habe er ihr ständig Nachrichten geschrieben und ihr aufgelauert. Dazu habe er zehn bis zwölf verschiedene Handynummern genutzt.

Auch habe er ihren Firmenwagen mit Botschaften beschmiert. Die Frau erzählte, dass sie umgezogen sei und versuchte das Haus möglichst nur noch in Begleitung zu verlassen.

Immer gelingen konnte ihr das als alleinerziehende Mutter nicht. Zur Verhandlung kam sie in Begleitung eines Wachtmeisters vom Amtsgericht. Der Angeklagte wurde später von seiner Firma entlassen. Noch im Mai diesen Jahres hatte er noch einmal versucht, mit einem Brief an die Personalleitung des Betriebs sein Opfer in Misskredit zu bringen.

Die Staatsanwältin sowie die Richterin glaubten dem Angeklagten seine Geschichte am Ende nicht. Der wegen anderer Delikte bereits vorbestrafte Mann bekam eine Bewährungsstrafe von drei Monaten. Außerdem muss er eintausend Euro an die Opferschützer vom Weißen Ring zahlen.

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