Prozess in Düsseldorf Mord an eigener Tochter (7): Vater muss lebenslang ins Gefängnis

Düsseldorf · Das Landgericht in Düsseldorf hat einen Vater für eine „besonders verwerfliche Tat“ verurteilt. Mit der Tötung seiner eigenen Tochter hat er sich laut der Staatsanwaltschaft zum Herrscher über Leben und Tod gemacht.

 Der Angeklagte verhüllt sein Gesicht vor Gericht.

Der Angeklagte verhüllt sein Gesicht vor Gericht.

Foto: dpa/Christophe Gateau

„Das ist vielleicht das kürzeste Plädoyer, das ich je gehalten habe“, erklärte Staatsanwältin Britta Zur am Donnerstagvormittag im Düsseldorfer Landgericht. So eindeutig seien die Tatsachen im Fall der ermordeten sieben Jahre alten Sara. Ihr Vater Ahmet F. (33) hatte das Kind im Juli vergangenen Jahres in Rath erwürgt, offenbar aus Wut über seine Ehefrau, der er ein Verhältnis mit einem Arbeitskollegen unterstellte.

Für die „besonders verwerfliche Tat“, wie das Gericht feststellte, muss er lebenslänglich ins Gefängnis. Da auch eine besondere schwere der Schuld festgestellt wurde, ist eine Entlassung nach 15 Jahren ausgeschlossen.

Der 33-Jährige hatte bei einem Videoanruf mit seiner Frau der Tochter eine Pistole an den Kopf gehalten. Mehr als zwei Stunden versuchten die Mutter des Kindes und Polizeibeamtinnen, den Mann zur Aufgabe zur bewegen. Doch der habe sich, so die Staatsanwältin, zum „Herrscher über Leben und Tod gemacht“. Damit habe er der Wut auf seine Ehefrau Ausdruck verleihen und sie bestrafen wollen. Er habe mit voller Absicht ein Leben ausgelöscht.

Auch sein Verhalten in der Verhandlung sei unerträglich gewesen, insbesondere die „abstrusen Einlassungen über Schwarze Magie“. Das medizinische Gutachten habe eindeutig ergeben, dass Ahmet F. seine Tochter um den Hals gefasst und mehrere Minuten lang zugedrückt habe. Britta Zur: „Niemand kann sich vorstellen, was dieses Kind gelitten hat.“ Die Verteidigung hatte einen Freispruch gefordert, denn es habe sich um einen „Unfall“ gehandelt.

Die Kammer um den Vorsitzenden Richter Rainer Drees schloss sich allerdings in vollem Umfang der Staatsanwaltschaft an. Um kurz vor 12 Uhr sprach sie das Urteil.

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