Fall Vauth: Staatsanwältin will Verfahren nicht einstellen

Anklage widerspricht dem Gericht und sieht „Verurteilungswahrscheinlichkeit“.

Beim letzten Termin im Prozess um den ehemaligen Krefelder Rechtsanwalt Lothar Vauth und seine Ehefrau hatte das Gericht eine vorläufige Einschätzung abgegeben, wonach es die vorgeworfenen rund 900 Untreue-Fälle möglicherweise nicht als strafbar ansieht. Daraufhin hat nun die Staatsanwaltschaft erwidert. Auch sie halte voraussichtlich nicht an allen Fällen im Detail fest, aber in immerhin 433 Fällen, in denen es um rund 500 000 Euro geht, sieht die Staatsanwältin noch immer eine „Verurteilungswahrscheinlichkeit“.

Einer möglichen Einstellung des Verfahrens wird sie daher nicht zustimmen. Die andere Hälfte der Fälle könne man durchaus auch als eine Tat betrachten, die zwar keinen Vermögensschaden verursacht haben, aber durchaus mit den anderen Taten zusammenhingen. „Man kann nur den Schluss ziehen, dass die von den Angeklagten veranlassten erheblichen Umbuchungen ausschließlich der Verschleierung dienten“, so die Vertreterin der Anklage.

Der Verteidiger von Vauth sah das anders und griff die Staatsanwaltschaft scharf an. Er sprach davon, dass es dort wohl ein „tiefgreifendes Unverständnis des Tatbestandes der Untreue“ gebe. Denn diese liege eben nicht vor. Ob der Anwalt mit dieser Einschätzung Recht behält, wird sich noch zeigen, das Verfahren wird fortgesetzt.

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