Nach der Vergrößerung des Stadtrates von 34 auf 46 Mandate müssen die Aufwandsentschädigungen angepasst werden Die Kosten für die Demokratie werden deutlich höher

Wülfrath · . Die jüngste Kommunalwahl hatte zur Folge, dass der Stadtrat mit seinen künftig 46 Mitgliedern – bisher sind es 34 – so groß wie nie wird (die WZ berichtete). Damit kommen auf das Stadtsäckel natürlich auch entsprechend höhere Kosten zu.

 Im Ratssaal wird es eng.

Im Ratssaal wird es eng.

Foto: Andreas Reiter

Die Mitglieder des Rates erhalten eine Aufwandsentschädigung in Form eines monatlichen Pauschalbetrages und ein Sitzungsgeld nach Maßgabe der Entschädigungsverordnung für die Teilnahme an Rats-, Ausschuss- und Fraktionssitzungen.

Die Anzahl der Fraktionssitzungen, für die das Sitzungsgeld gezahlt wird, wird laut Sabine Drasnin, Leiterin des Büros von Bürgermeisterin Claudia Panke, auf 26 pro Jahr beschränkt. Die Kosten setzen sich im Wesentlichen so zusammen: Die Ratsmitglieder erhalten monatlich eine pauschalisierte Aufwandsentschädigung in Höhe von 197,70 Euro. Das Sitzungsgeld wiederum beträgt pro Ratsmitglied 20,30 Euro, natürlich für jede Sitzung. Hinzu kommen zusätzliche Entschädigungen. Die für den ersten stellvertretenden Bürgermeister beträgt 900,30 Euro, der zweite stellvertretende Bürgermeister bekommt 450,15 Euro. Fraktionsvorsitzende erhalten 900,30 Euro, wenn deren Fraktion mehr als acht Mitglieder hat. Im Wülfrather Stadtrat gilt dies für die CDU mit 17 Mandaten und die SPD mit neun Ratsmitgliedern. Fraktionsvorsitzende mit einer Fraktionsstärke von zwei bis acht erhalten 600,20 Euro. Der erste stellvertretende Fraktionsvorsitzende bekommt 450,15 Euro, Ausschussvorsitzende 300,10 Euro. Für die Wahlzeit erhalten alle Ratsmitglieder zudem einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 250 Euro für die Anschaffung eines Tablets.

Für den politischen Betrieb der Stadt Wülfrath sind nach Angaben der Verwaltung für das Jahr 2020  insgesamt 225 000 Euro inklusive weiterer Ausgaben veranschlagt. Die genauen Kosten für den künftigen Rat werden in der nächsten Woche

Rechtsgrundlagen für die Gewährung der Aufwandsentschädigungen sind die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Paragraf 45 und 46), die Verordnung über die Entschädigung der Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse (Entschädigungsverordnung) sowie die Hauptsatzung der Stadt Wülf-rath.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort