Im Wahllokal reicht der Personalausweis Das ist bei der Stichwahl am 27. September zu beachten

Wülfrath · Im Wahllokal reicht der Personalausweis. Briefwähler müssen jetzt schnell sein, damit die Stimmen mitgezählt werden.

 Es ist wichtig, dass Bürger ihr Wahlrecht wahrnehmen.

Es ist wichtig, dass Bürger ihr Wahlrecht wahrnehmen.

Foto: dpa/Sebastian Gollnow

Wer der zukünftige Bürgermeister der Stadt Wülfrath sein wird, entscheidet sich am Sonntag, 27. September, in der Stichwahl zwischen Andreas Seidler (CDU) und Rainer Ritsche (unabhängig). Die Wahl findet in der Zeit von 8 bis 18 Uhr statt. Die Stimmzettel für die Stichwahl sind nach der Wahlausschuss-Sitzung in Druck gegangen. Wichtig: Für die Stichwahl werden keine erneuten Wahlbenachrichtigungen verschickt. Wie schon bei der Kommunalwahl, ist die Stimmabgabe entweder vorab per Briefwahl oder am Wahltag im Wahllokal möglich.

Wer vorsorglich mit der Beantragung der Briefwahlunterlagen für die Kommunalwahl am 13. September   auch schon die Briefwahlunterlagen für eine Stichwahl am 27. September beantragt hatte, erhält diese automatisch ab Donnerstag, 17. September, per Post zugestellt. Sollten die Unterlagen bis Dienstag, 22. September, nicht angekommen sein, melden sich die Bürgerinnen und Bürger bitte beim Wahlamt der Stadt Wülfrath.

Das Briefwahlbüro im Rathaus ist von Donnerstag, 17. September, bis Freitag, 25. September, zu folgenden Zeiten besetzt: Montag von 8 Uhr bis  12 Uhr,  Dienstag von 8 Uhr bis 12 Uhr und 13.30 Uhr  bis 16 Uhr,  Mittwoch von 8 Uhr  bis 12 Uhr, Donnerstag von 8 Uhr bis 12 Uhr und 13.30 Uhr bis 18 Uhr, Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr

Die Briefwahlunterlagen können per Mail [email protected] und mit dem Online-Formular auf der Homepage der Stadt Wülfrath unter https://www.wuelfrath.net beantragt werden. Hierzu benötigen Interessierte die auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief eingetragene Wählerverzeichnisnummer. Auch über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung ist eine Onlinebeantragung bis Dienstag, 22. September, 24 Uhr möglich.

Die roten Wahlbriefe sind so rechtzeitig zurückzusenden, beim Wahlamt im Rathaus abzugeben oder in den Briefkasten des Rathauses, der sich links neben dem Haupteingang befindet, einzuwerfen, dass diese am Wahltag, 27. September, bis 16 Uhr eingehen. Später eingehende Wahlbriefe können nicht mehr berücksichtigt werden. Grundsätzlich wird wegen der teilweise langen Postwege und der kurzen Zeit bis zur Stichwahl empfohlen, den roten Wahlbrief im Rathaus abzugeben oder in den Rathaus – Briefkasten einzuwerfen.

Bei der Bürgermeister-Stichwahl am 27. September kann im Wahllokal die Wahlbenachrichtigung erneut vorgelegt werden, die im Vorfeld der Kommunalwahlen zugeschickt worden war. Sie ist auch für die Stichwahl gültig. Wer diese Wahlbenachrichtigung nicht mehr besitzt, der kann sich mit dem Personalausweis ausweisen und seine Stimme abgeben.

Weitere Auskünfte zur Stichwahl erteilt das Wahlamt der Stadt unter den Telefonnummern 02058/18-235 und 02058/18-321.

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