Feuerwerk Böller-Alarm in NRW - So kommen Sie sicher durch die Silvesternacht

Düsseldorf · Schon vor dem offiziellen Verkaufsstart von Raketen und Co. ist es in NRW zu Vorfällen mit Feuerwerkskörpern gekommen. Die wichtigsten Tipps zum Kauf und dem Umgang mit den Krachern im Überblick.

 Ein Mann zündet einen Knallkörper der Klasse 2 an. Möglichst laut und bunt soll es sein: Feuerwerk gehört für viele Menschen einfach zu Silvester dazu.

Ein Mann zündet einen Knallkörper der Klasse 2 an. Möglichst laut und bunt soll es sein: Feuerwerk gehört für viele Menschen einfach zu Silvester dazu.

Foto: dpa/Marc Müller

Eine regelrechte „Böller-Serie“ hat bereits über die Weihnachtsfeiertage für Schäden in Gelsenkirchen gesorgt. Die Polizei zählte 17 Anzeigen wegen Sachbeschädigung durch den unsachgemäßen Gebrauch von Feuerwerkskörpern - seit Samstagabend. Acht Zigarettenautomaten seien „regelrecht aufgesprengt“ worden.

Zeugen sagten gegenüber der Polizei aus, „dass selbst der Boden vibriert“ habe, heißt es im Bericht der Polizei. Der Schaden liege im mittleren vierstelligen Bereich. Außerdem seien Mülleimer, ein geparktes Auto und die Weihnachtsdekoration eines Kiosks durch Böller beschädigt worden.

Um die Gefahr einzudämmen, geben Experten Tipps zum Umgang mit Feuerwerkskörpern - ein Überblick:

So kaufen Sie sichere Feuerwerkskörper

Käufer sollten nur zu geprüften Feuerwerkskörpern greifen. Diese erkennen sie am CE-Zeichen und an der Registriernummer. Sie beginnt mit der Kennnummer der Prüfstelle, die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) zum Beispiel hat die 0589. Es folgen die Feuerwerkskategorie (F1 oder F2) und eine fortlaufende Nummer. Eine vollständige Registriernummer kann also 0589-F2-1254 lauten, nennt die BAM als Beispiel. Das CE-Zeichen ist ebenfalls kombiniert mit der Kennnummer der Prüfstelle. Für den Umgang mit Feuerwerk der Kategorie F1 ist als Mindestalter 12 Jahre und für F2 18 Jahre vorgeschrieben, erklärt der TÜV Rheinland.

Der Verkauf von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 ist in diesem Jahr vom 28. bis zum 31. Dezember erlaubt. Sie dürfen zudem nur an Erwachsene verkauft werden. Zu dieser Kategorie gehören Raketen, Fontänen, Verbundfeuerwerke, Römische Lichter, Batterien und laute Knaller.

Erste Hilfe vorbereiten

Was tun, wenn das Feuerwerk ins Auge geht? Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) rät, in so einem Fall bis zur ärztlichen Behandlung beide Augen zu verbinden. Nur so lässt sich sicherstellen, dass Betroffene das verletzte Auge nicht mehr bewegen. Kleinere Verbrennungen sollten Verletzte sofort kühlen - großflächige dagegen nicht, da sonst eine Unterkühlung droht. Vermeintliche Hausmittel wie Mehl, Zwiebelsaft oder Olivenöl haben auf verbrannter Haut nichts verloren. Auch ein Eispack aus dem Tiefkühler ist kein geeignetes Mittel gegen leichte Verbrennungen, erklärte Prof. Henrik Menke, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Verbrennungsmedizin, in der «Apotheken Umschau».

Die Kinder passend anziehen

Um Verbrennungen, Augenverletzungen oder Hörschäden bei Kindern zu vermeiden, sollten sie während des Silvesterfeuerwerks nur schwer entflammbare Kleidung aus Baumwolle tragen, rät die Aktion «Das sichere Haus». Schlecht sind dagegen Kleidungsstücke aus Synthetik-Gemisch sowie Kapuzenjacken oder -pullis, in denen sich Feuerwerkskörper verfangen können. Besser seien eng anliegende Mützen. Mit Kindern unter sechs Jahren bleiben Eltern besser ganz im Haus und beobachten das Spektakel vom geschlossenen Fenster aus.

Kleinere Feuerwerkskörper nutzen

Für Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren zugelassen sind nur Feuerwerkskörper der Kategorie F1. Dazu gehören Wunderkerzen, Tischfeuerwerk, Knallerbsen und Knallbonbons. Diese weniger gefährliche Art von Feuerwerkskörpern darf in der Regel auch das ganze Jahr über verkauft werden. Auch bei diesen harmloseren Knallern sollten die Eltern aber auf jeden Fall das Abfackeln beaufsichtigen. Auch hier gibt es in Deutschland ein entsprechendes Prüfsiegel.

So werden die Kracher sicher gezündet

Das BAM empfiehlt bei Raketen einen Sicherheitsabstand von acht Metern, bei kleineren Krachern mindestens einen Meter Abstand. Raketen stehen zudem deutlich stabiler, wenn sie nicht bloß in einer Sektflasche stecken, sondern sich die Flasche in einem Getränkekasten befindet. Grundsätzlich sollten Knaller nicht in der Hand gezündet werden, sonst droht der Verlust von Gliedmaßen. Böller der Kategorie F2 sind nur im Freien zu verwenden.

Ohren schützen

Schon ein einziger lauter Knall in der Nähe des Ohrs kann zu einem Knalltrauma führen, warnt die Bundesinnung der Hörakustiker. Durchschnittlich mehr als 8000 Menschen sind jährlich nach Silvester von Verletzungen des Innenohrs durch Böller und Raketen betroffen. Bei etwa einem Drittel von ihnen bleibt ein Hörschaden.

Die Wohnung richtig vorbereiten

Fenster, Terrassen- und Balkontüren sowie Dachluken sollten Mieter geschlossen halten, damit sich keine Rakete ins Haus verirren kann, rät der Mieterverein zu Hamburg. Keine gute Idee ist es, Raketen oder Böller auf dem Balkon abzufeuern, auch Hauseingang oder Treppenhaus sind dafür ungeeignete Orte. Abgebrannte Feuerwerkskörper und Böller gehören nicht ins Altpapier - sie müssen im Restmüll entsorgt werden.

Warum illegale Böller gefährlich sind

Die ungeprüften Böller erfüllen nicht die vorgeschriebenen Sicherheitskriterien. Sie können beispielsweise vorzeitig explodieren. Außerdem sind sie im Gegensatz zu normalen Knallern oft anders zusammengesetzt: Sie enthalten Blitz-Knallkörper statt Schwarzpulver, die sie stärker und lauter knallen lassen. „Oft entsteht bei der Explosion ein enormer Schlag“, so Christian Lohrer von der Bundesanstalt für Materialforschung, die in Deutschland für die Prüfung von Feuerwerkskörpern zuständig ist. Schwere Verletzungen wie ein Tinnitus im Ohr sowie Verbrennungen von Händen oder Gesicht können die Folge sein. Sogar Finger können von der Explosion abgerissen werden.

Warum illegale Böller auch „Polenböller“ genannt werden

Der Name Polenböller mag noch aus Zeiten stammen, in denen die Vorschriften für Feuerwerkskörper länderspezifisch waren. Inzwischen müssen Böller in Polen und Deutschland die gleichen EU-Anforderungen erfüllen. Die in Polen zuständige Prüfbehörde warnt ebenso wie das Bundesamt für Materialforschung vor den nicht zertifizierten Böllern. Allerdings werden die illegalen Kracher häufig in Polen, aber auch in Tschechien, Österreich, Italien oder China hergestellt. Oft gibt es sie an der deutsch-polnischen Grenze zu kaufen. Das hat wohl zur Verbreitung ihres Namens beigetragen. Streng genommen ist die Bezeichnung natürlich politisch nicht korrekt.

(red/dpa/afp)
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