Prozess in Mönchengladbach Tödlicher Streit: Urteil nächste Woche erwartet

Verteidiger fordert im Prozess um folgenreiche Auseinandersetzung Freispruch.

Mönchengladbach: Verteidiger plädiert auf Freispruch nach tödlichem Streit
Foto: Bauch, Jana (jaba)

Am Donnerstag wurde ein Prozess wegen gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge fortgesetzt. Ein 25-Jähriger Gladbacher soll den 68-jährigen Vermieter seiner Ex-Freundin mit einem Baseballschläger angegriffen haben. Das Opfer starb wenig später an einem Herz-Kreislauf-Versagen. Eine Polizistin erklärte, am Tatabend habe sich ein Streit des Angeklagten mit seiner Ex-Freundin „hochgeschaukelt“, als sich der neue Freund der Ex eingemischt habe. Die Männer hätten die Auseinandersetzung „vor der Tür klären“ wollen.

Das Vorstrafenregister des Angeklagten wurde verlesen

Dort habe aber auf mehrfaches Klingeln keiner geöffnet. Stattdessen sei der Vermieter aufgetaucht, habe ihn erst mit „Worten angegangen“, der Streit habe sich vom Grundstück auf die gegenüberliegende Straßenseite verlagert. Später habe er eingeräumt, versteckt unter seiner Kleidung einen Baseballschläger dabei gehabt, aber nicht eingesetzt zu haben. Das spätere Opfer habe ihn mit einem Gegenstand geschlagen, er habe versucht, sich zu wehren.

Am Folgetag habe man den 28-Jährigen mit dem Obduktionsergebnis konfrontiert, laut dem das Opfer „Zeichen massiver Gewalteinwirkung“ zeigte. Dies decke sich nicht mit seiner Aussage, lediglich Schläge abgewehrt zu haben. Daraufhin habe er eingeräumt, den Baseballschläger eingesetzt zu haben. Alles sei sehr schnell gegangen, er habe „vermutlich mehr als einen Schlag“ ausgeführt, jedoch nicht die Absicht gehabt, jemanden zu verletzen oder zu töten.

Abschließend wurde das Vorstrafenregister des Angeklagten verlesen: Neben mehrmaligem Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte weist es zwei Fälle von Körperverletzung aus. Der Staatsanwalt forderte in seinem Plädoyer vier Jahre und neun Monate Haft. Für ihn handele es sich klar um eine Körperverletzung mit Todesfolge: Der Tod des Rentners hänge kausal mit den Taten zusammen, auch wenn dieser nicht an den Verletzungen gestorben sei. 

Der Verteidiger forderte aufgrund der Notwehr-Situation, in der sein Mandant sich befunden hätte, Freispruch. Falls sich die Kammer darauf „nicht einlasse“, fordere er die Verurteilung wegen einfacher Körperverletzung, da die Vorerkrankung des Mannes zum Tod geführt habe. Der Rentner habe das „Recht in die eigene Hand nehmen wollen“, als er einen Randalierer auf seinem Grundstück ausmachte. Er sei mit einem Axtstiel vor die Tür gegangen, wer den Streit begonnen habe, sei nicht auszumachen. Es sei nicht ausgeschlossen, dass sein Mandant in Notwehr gehandelt habe. Das Urteil soll am 12. Dezember fallen.eva

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