Prozess: 45-Jährigen mit Baseballschläger verprügelt

Weil er einen 45-Jährigen mit dem Baseballschläger verprügelt hat, erhält ein Mann eine Geld- und Bewährungsstrafe.

Prozess: 45-Jährigen mit Baseballschläger verprügelt
Foto: Daniel Reinhardt

Krefeld. Als „Nichtigkeit“ bezeichnete der Staatsanwalt am Mittwoch den Anlass für eine Streitigkeit, wegen der sich ein 49-Jähriger vor dem Amtsgericht verantworten muss. Das sahen auch Gericht, Verteidigung und sogar der Angeklagte ähnlich. Er sei in seiner Wohnung an der Uerdinger Straße vom Fahrlicht des Autos eines 45-jährigen Krefelders geblendet worden, der hielt, um seine Ehefrau abzuholen. Das regte den Angeklagten wohl dermaßen auf, dass er sich einen Baseballschläger schnappte und auf den Fahrer losging.

Zuerst habe er ihn durch das geöffnete Autofenster mit dem Schläger versucht zu treffen. Außerdem soll er ihn beleidigt haben. Als der Angegriffene es geschafft hatte, aus seinem Auto auszusteigen, habe der Angeklagte weiter versucht, auf ihn einzuschlagen. Bis auf einen Schlag, der für eine Prellung am Arm sorgte, konnte das Opfer, das unter anderem eine Nahkampf-Ausbildung in der Bundeswehr absolviert hatte, alle Schläge abwehren. Im Zeugenstand sagte er, dass ihm es schließlich gelungen sei, dem Angreifer den Baseballschläger abzunehmen. „Mir war klar, dass er mir körperlich unterlegen war“, sagte der Geschädigte, der etwa einen Kopf größer ist als der Angeklagte. „Nur das besonnene und professionelle Verhalten des Zeugen verhinderte Schlimmeres“, fand der Staatsanwalt im Plädoyer. Der Angeklagte räumte die Taten ein. Über seine Verteidigerin ließ er erklären, dass für ihn heute völlig unklar sei, wie es zu diesem Angriff kommen konnte. Es tue ihm leid.

Der Geschädigte nahm diese Entschuldigung hin, sagte aber auch, dass er noch heute Folgen des Angriffs zu spüren habe, weil der eine Vorerkrankung wieder verschlimmert habe. Der Angeklagte bekam eine Bewährungsstrafe von sieben Monaten. Außerdem muss er eine Geldbuße von 600 Euro an die Staatskasse zahlen. Er war bereits mehrfach wegen Körperverletzung verurteilt worden. sp

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