NRW-Innenministerium: Duisburgs Oberbürgermeister bleibt gut versorgt

Düsseldorf (dpa). Bei einer Abwahl oder aber einem freiwilligenAmtsverzicht würde Duisburgs Oberbürgermeister Adolf Sauerlandfinanziell nicht ins Bodenlose fallen.

Dies regeln dasBeamtenversorgungs- und das Bundesbesoldungsgesetz, wie das Düsseldorfer Innenministerium jetzt auf Anfrage zu widersprüchlichen Berichtenklarstellte.

Im Falle des freiwilligen Amtsverzichts - das heißt, wenn derBürgermeister selbst auf Entlassung aus seinem Beamtenverhältnis dringt - bleiben Versorgungsansprüche aus einem früheren Beamtenverhältnisbestehen. Das bedeutet, Sauerlands Pensionsansprüche aus seinen rund 20Dienstjahren als Berufsschullehrer und aus seiner ersten Amtszeit alsDuisburger OB zwischen 2004 und 2009 bleiben völlig unbeschnitten.

Wird ein Bürgermeister vor Ablauf der Amtszeit abgewählt, erhält erseine regulären Dienstbezüge weiter für den Monat, in dem er aus dem Amt ausscheidet, sowie für die folgenden drei Monate. Im Anschluss daranerhält er für fünf Jahre, höchstens jedoch bis zum Ablauf der regulärenAmtszeit, ein Ruhegehalt von rund 71 Prozent seiner Bezüge.

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