Vorschlag abgelehnt : Loveparade: Drei Angeklagte gegen Einstellung - Prozess geht weiter
Düsseldorf Weil drei Angeklagte eine Fortsetzung bis zu einem Urteil wollen, wird weiter verhandelt. Sie haben auch die Verjährung im Juli 2020 im Blick.
Nun wird er also doch fortgesetzt, der Prozess um die Loveparade-Katastrophe, bei der im Juli 2010 im Gedränge 21 Menschen zu Tode gedrückt und mehr als 650 weitere verletzt wurden. Nur sieben der zehn Angeklagten haben den Vorschlag des Landgerichts Duisburg angenommen, den seit mittlerweile 100 Verhandlungstagen andauernden Prozess einzustellen. Gegen die sechs Mitarbeiter der Stadt Duisburg und einen Mitarbeiter des Loveparade-Veranstalters Lopavent könnte das Verfahren vielleicht schon am Mittwoch eingestellt werden, weil auch die Staatsanwaltschaft einer solchen Einstellung zugestimmt hat. Die Nebenkläger, also Verletzte und Angehörige von Verstorbenen, haben dabei kein Vetorecht. Da nun aber drei Angeklagte von Lopavent diesen Weg nicht mitgehen wollen, wird gegen sie der Prozess fortgesetzt.
Warum Gericht und Ankläger das Verfahren einstellen wollen
Mitte Januar hatte der Vorsitzende Richter Mario Plein vorgeschlagen, das Verfahren gegen sieben Angeklagte ohne Geldauflage, und gegen drei Angeklagte gegen Geldauflage einzustellen. Begründung im Wesentlichen: Nach Bewertung des bisherigen Verlaufs des Verfahrens sei die individuelle Schuld der Angeklagten als gering, allenfalls als mittelschwer anzusehen. Neben Planungsfehlern, für die die Angeklagten auf der Anklagebank sitzen, sieht das Gericht ein kollektives Versagen vieler Personen am Veranstaltungstag als mitverantwortlich für das Unglück an. Es habe auch andere Schuldige gegeben, es habe sich um ein „multikausales Geschehen“ gehandelt.
Während die Staatsanwaltschaft zuvor eine Einstellung ohne Auflagen als „kaum vorstellbar“ bezeichnet hatte, erklärte sie am Dienstag, dass sie dem Einstellungsvorschlag des Gerichts in allen Fällen zustimme. „Wir haben uns die Entscheidung angesichts der schweren Folgen – 21 Tote, mehr als 650 Verletzte – und dem andauernden Leid der Angehörigen und Verletzten nicht leicht gemacht, erachten eine Einstellung im Ergebnis aber für vertretbar“, sagte eine Sprecherin. Die Staatsanwaltschaft verwies darauf, dass am 28. Juli 2020 die Verjährung eintritt. Das nach dem Gesetz für ein Urteil erforderliche Beweisprogramm könne bis dahin nicht absolviert werden. Zuletzt war von 575 Zeugen die Rede gewesen, die noch angehört werden könnten.
Eine Einstellung des Verfahrens gegen die drei Lopavent-Mitarbeiter komme ohne Auflage aber nicht in Betracht, so die Ankläger. „Ihr hypothetisches Verschulden ist bei vorläufiger Bewertung im mittleren Bereich anzusiedeln.“ Als Auflage nannte die Staatsanwaltschaft die Zahlung einer Geldauflage von jeweils etwa 10 000 Euro.
Warum drei Angeklagte den Weg nicht mitgehen wollen
Für einen der drei Angeklagten, die eine Fortsetzung wollen, sagte dessen Anwältin am Dienstag, dass ihr Mandant „nicht auf sein Recht verzichtet, freigesprochen zu werden.“ Ein anderer hatte schon vor ein paar Tagen erklärt, dass für ihn nur eine Verurteilung, ein Freispruch oder eine Einstellung wegen Verjährung in Frage komme. Er wolle sich nicht „damit abfinden, für ein „schnelles Ende“ auf die Feststellung seiner Unschuld verzichtet zu haben“, sagte sein Verteidiger.