Katastrophe von Duisburg : Loveparade-Prozess: Staatsanwaltschaft stimmt Einstellung zu - Drei Angeklagte lehnen ab
Düsseldorf Die Staatsanwaltschaft Duisburg hat einer Einstellung des Loveparade-Verfahrens unter Auflagen zugestimmt. Drei Angeklagte lehnen die Einstellung jedoch ab. Bei der Katastrophe waren 21 Menschen gestorben.
Im Loveparade-Strafprozess haben sieben der zehn Angeklagten einer Einstellung des Verfahrens ohne Auflage zugestimmt. Zuvor hatte auch die Staatsanwaltschaft den Vorschlag des Gerichts gutgeheißen. Möglicherweise wird das Gericht bereits am Mittwoch die Einstellung des Verfahrens gegen diese sieben Angeklagten verkünden.
Das Landgericht Duisburg hatte Mitte Januar vorgeschlagen, das Verfahren gegen sieben Angeklagte ohne, gegen drei Angeklagte mit Auflagen einzustellen.
Als Auflage nannte die Staatsanwaltschaft die Zahlung einer angemessenen Geldauflage, „die in einer Größenordnung von jeweils etwa 10 000 Euro liegen“ solle. Bei den drei Angeklagten, die eine Auflage erhalten sollen, handelt es sich um drei Mitarbeiter des Veranstalters Lopavent.
Drei Angeklagte lehnen Einstellung des Verfahrens ab
Drei Angeklagte, gegen die das Verfahren nur gegen Auflagen eingestellt werden sollte, lehnten eine Einstellung ab. Für einen der Angeklagten sagte dessen Anwältin: „Er verzichtet nicht auf sein Recht, freigesprochen zu werden.“ Bei diesen drei Angeklagten handelt es sich um Mitarbeiter des Loveparade-Veranstalters Lopavent.
Ein Strafverfahren kann nur eingestellt werden, wenn Gericht, Staatsanwaltschaft und Angeklagter zustimmen. Der Prozess gegen die drei wird damit fortgesetzt. Gericht und Staatsanwaltschaft rechnen damit, dass wegen einer großen Anzahl von noch zu vernehmenden Zeugen kein Urteil vor Eintritt der Verjährung am 28. Juli 2020 mehr gesprochen werden kann.