Verkehr: Bei Verspätung Geld zurück

Kunden können von der Bahn eine Ausgleichszahlung fordern. Sie müssen aber mit Papierkrieg rechnen.

Berlin. Der Fernzug aus dem Süden hat fast 90 Minuten Verspätung. Auf dem Bahnsteig wartet deshalb schon ein Vertreter der Bahn mit Bargeld, um die Ansprüche der Reisenden zu bedienen. Ganz so einfach wird es nicht laufen, wenn am 29. Juli die neuen Rechte für Bahnkunden in Kraft treten.

Bei Verspätungen ab 60 Minuten können sie dann zwar Ausgleichszahlungen fordern. Ohne Papierkrieg wird das in vielen Fällen aber nicht funktionieren, und einige Regeln sind in der Umsetzung noch unklar. Hier ein Überblick zu einigen wichtigen Fragen:

Es gibt jetzt eine bundesweit gültige gesetzliche Grundlage für Ansprüche bei Zugverspätungen. Bisher bestanden bei einzelnen Bahnunternehmen Kulanzregelungen, die nun abgelöst werden. Bei Verspätungen ab einer Stunde gibt es 25 Prozent des gezahlten Fahrpreises zurück, bei Verspätungen ab zwei Stunden sind es 50 Prozent. Diese Kompensationssätze betreffen Nah- und Fernverkehr.

Nein, es gibt beim Erstattungsbetrag eine Bagatellgrenze von 4 Euro. "Das schließt viele Nahverkehrskunden von vornherein aus", kritisiert Heidi Tischmann, die Bahnexpertin des Verkehrsclubs Deutschland. Denn bei einer Verspätung zwischen 60 und 120 Minuten muss das Nahverkehrsticket mindestens 16 Euro gekostet haben, um einen Erstattungsanspruch zu haben - dies sei bei Nahverkehrsfahrscheinen aber oft nicht der Fall.

In vielen Fällen ja. Ist absehbar, dass das Reiseziel erst mit mehr als 20 Minuten Verspätung erreicht wird, dürfen die Fahrgäste auch höherwertige Züge der Deutschen Bahn (DB) nutzen, zum Beispiel einen ICE. Laut Ticket geltende Zugbindungen sind dann aufgehoben. Diese Regelung geht der DB zufolge im Fernverkehr über den gesetzlichen Rahmen hinaus.

Den eventuellen Aufpreis für den höherwertigen Zug müssen die Passagiere beim Schaffner allerdings zunächst selbst bezahlen - und dann später einen Antrag auf Kostenerstattung stellen. Und es gibt Ausnahmen, etwa für Nachtzüge und ICE-Sprinter, in die Fahrgäste bei Verspätungen weiterhin nicht nutzen dürfen.

Wer sein Ziel nicht erreicht, weil der letzte Zug des Tages vor Mitternacht ausfällt oder zwischen 0.00 und 5.00 Uhr mindestens 60 Minuten Verspätung hat, darf sich Taxikosten von bis zu 80 Euro vom jeweiligen Bahnunternehmen erstatten lassen. Auch eventuell nötige Hotelkosten müssen von den Unternehmen übernommen werden.

Die Bahnen wollen aber versuchen, in solchen Fällen zu organisieren, was noch möglich ist: Ein Taxi für drei Fahrgäste, die zum Beispiel von Hamburg aus am Abend nicht mehr nach Kiel kommen, könne billiger sein, als allen drei eine Hotelübernachtung zu bezahlen, sagt Bernd Rössner, Geschäftsführer des Bahn-Tarifverbandes TBNE.

Die Bahnen werden ein gemeinsames "Servicecenter Fahrgastrechte" einrichten, das für die Ansprüche aller Kunden zuständig ist. Trotzdem ist es sinnvoll, bei Verspätungen zunächst am Zielbahnhof nachzufragen. Die Kunden haben einen Anspruch auf Bargeld, das ihnen in den Reisezentren ausgezahlt werden kann, erklärt Rössner - sofern ein ausgefülltes Fahrgastrechte-Formular mit einer Bestätigung des Zugbegleiters oder des "Service Point" der Bahn vorgelegt wird. Auch Überweisungen seien eine Möglichkeit für die Ausgleichszahlung.

In jedem Fall wird das Antragsformular benötigt, das die Bahnen am 15. Juli vorstellen wollen. Dieses "greift in allen Fällen, die wir uns ausdenken konnten", erklärt Rössner. Erhältlich sein soll das Formular in den Zügen und Bahnhöfen sowie im Netz unter www.fahrgastrechte.info.

Ja, und zwar dann, wenn sie eine Verspätung nicht zu verantworten haben. Ein solcher Haftungsausschluss trete zum Beispiel bei Verzögerungen durch Unfälle und Selbstmorde auf der Strecke ein, erläutert Karl-Peter Naumann, Vorsitzender des Fahrgastverbandes Pro Bahn. Auch bei schlechtem Wetter könne die Bahn diese Argumentation verwenden. "Da könnte dann einiges in die Schlichtung gehen, und es wird Präzedenzfälle geben, an denen man sich in Zukunft orientiert."

Beim Europäischen Verbraucherzentrum ist eine Broschüre mit dem Titel "Fahrgastrechte: Clever Reisen!" kostenlos erhältlich. Es gibt sie gegen Einsendung eines frankierten Rückumschlags in DIN-A5-Größe bei: Euro-Info-Verbraucher, Stichwort Fahrgastrechte, Rehfusplatz 11, 77694 Kehl sowie im Netz.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort