Neuer Service Die Patientenverfügung online erstellen

DÜSSELDORF · Die Verbraucherzentrale NRW ermöglicht jetzt das Erstellen einer Patientenverfügung online.

 Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht sind unangenehme Themen – dennoch sollte man sich früh damit befassen. Jetzt geht das auch online.

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht sind unangenehme Themen – dennoch sollte man sich früh damit befassen. Jetzt geht das auch online.

Foto: Silvia Marks/dpa-tmn/Silvia Marks

Sich mit dem Ableben zu befassen und ein Testament zu erstellen – das verdrängen viele Menschen. Hat es doch mit dem eigenen Tod zu tun. Und damit, was danach sein soll. Nicht minder unangenehm ist die Beschäftigung mit dem eigenen Sterben. Was, wenn dies ein länger andauernder Prozess ist? Was, wenn es Monate, vielleicht Jahre dauert, in denen ich aufgrund meines geistigen Zustands gar nicht mehr in der Lage bin, meine Angelegenheiten selbst zu regeln? Doch hier lässt sich vorbeugen: Im wachen, bewussten Zustand lassen sich Vorgaben formulieren, was ich dann erwarte, insbesondere von den Ärzten. Sollen sie mich so lange wie möglich am Leben halten oder nehme ich unter Umständen auch ein verkürztes Leiden in Kauf?

Mit einer Patientenverfügung lässt sich das regeln. Hier gibt es Vorlagen im Internet, gewiss. Aber meist treffen sie nicht die individuellen Wünsche. Schon seit Jahren hat das Bundesjustizministerium Textbausteine auf seine Internetseite gestellt, die nach dem Wenn-dann-Schema funktionieren: Wenn ich in diesem Zustand bin, dann möchte ich, dass folgendes passiert…

Eine wirklich nützliche Hilfe, aber in der Anwendung nicht leicht umzusetzen. Doch mit einem neuen Service der Verbraucherzentrale NRW werden eben diese Bausteine auf einmal sehr gut handhabbar. Online wird der Nutzer Schritt für Schritt durch die einzelnen Situationen geführt und kann anklicken, was er oder sie dann jeweils möchte.

Beispiel: „Wenn ich mich im Endstadium einer unheilbaren, tödlich verlaufenden Krankheit befinde, selbst wenn der Todeszeitpunkt noch nicht absehbar ist.“…. ja, was möchte ich dann? Hier kann man die Alternative ankreuzen, dass man auch in einem solchen Fall alle lebenserhaltenden ärztlichen Maßnahmen weiterhin wünscht. Oder aber man klickt an: „Dann wünsche ich, dass alle lebenserhaltenden Maßnahmen unterlassen werden. Hunger und Durst sollen auf natürliche Weise gestillt werden, gegebenenfalls mit Hilfe bei der Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme.“

Weitere Wünsche für einen solchen oder ähnlich gelagerten Fall können per Mausklick aktiviert werden. Auch wird man darauf gestoßen, sich Gedanken darüber zu machen, wer in einem solchen Fall dafür sorgt, dass dieser jeweilige Wille durchgesetzt wird. Der oder die Auserwählten müssen mit Namen, Anschrift und Telefonnummer benannt werden. So klickt sich der Nutzer Schritt für Schritt durch, bis er oder sie die Patientenverfügung komplett erstellt hat.

Ganz wichtig allerdings: Man sollte ausführlich mit der Person sprechen, die man da als Vollstrecker des eigenen Patientenwillens eingesetzt hat. Es kann ja sein, dass der oder die Betroffene sich gar nicht in der Lage sieht, eine solch weitgehende Hilfe zu leisten, zu der es zwar nie kommen muss aber jederzeit kommen kann.

Wichtig ist auch, über diese Patientenverfügung zwei weitere Dinge nicht zu vergessen. Zum einen, den Betreuer, der bei der Durchsetzung dieses Willens helfen soll, auch tatsächlich als solchen einzusetzen. Diese sogenannte Betreuungsverfügung kann man auch in dasselbe Dokument schreiben. Nicht minder wichtig ist, sich Gedanken darüber zu machen, wer einen in den nicht ärztlichen Fragen vertreten soll. Wenn es etwa um Bankgeschäfte oder jede andere Art von Rechtsgeschäften geht. Diese sogenannte Vorsorgevollmacht lässt sich auch in das Papier aufnehmen oder aber in einem gesonderten Formular aufsetzen. Ganz wichtig auch hier: Mit demjenigen reden, dem man diese nicht leichte Aufgabe anvertraut, ihn oder sie einweihen in die eigene (Vermögens-) Situation.

Der neue Service der Verbraucherzentrale NRW ist wirklich nützlich. Und man kann das Ausfüllen auch unterbrechen, das bis dahin Angekreuzte speichern und die Arbeit an dem Dokument später wieder aufnehmen. Vielleicht, nachdem man dies oder jenes noch mal durchdacht und mit vertrauten Menschen durchgesprochen hat. Am Ende lässt sich  das individualisierte Dokument auf dem Computer speichern, nicht nur als PDF, sondern auch als Textdokument – was einem die Möglichkeit gibt, noch selbst individuelle Ergänzungen dazuzuschreiben. Ist es dann so, wie es dem eigenen Willen entspricht, sollte man es ausdrucken und unterschreiben. Und nicht vergessen: ein Exemplar dem Betreuer und/oder Bevollmächtigten geben.

Unter dem Suchwort Online-Patientenverfügung finden Sie die Hilfe zum Erstellen des Dokuments:

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