Untermiete nur mit Erlaubnis des Vermieters

München (dpa/tmn) - Mieter dürfen ihre Wohnung nicht ohne weiteres untervermieten. Grundsätzlich müssten sie sich dafür die Erlaubnis ihres Vermieters holen, erklärt der Mieterverein München.

Untervermieten geht nur mit Erlaubnis des Vermieters. Das gelte insbesondere dann, wenn die gesamte Wohnung an einen Dritten vermietet werden soll, heißt es beim Mieterverein München. Stimmt der Vermieter nicht zu, könne der Mieter die Wohnung mit einer Frist von drei Monaten kündigen.

Sollen nur Teile der Wohnung untervermietet werden, könne der Vermieter das nicht einfach verbieten. Ein wichtiger Gesichtspunkt ist dann, ob es ein berechtigtes Interesse des Mieters an der Untervermietung gibt. Typische Fälle hierfür sind nach Angaben des Mietervereins, wenn die Wohnung für den Mieter zu teuer wird oder er nicht länger allein in der Wohnung leben möchte.

Wenn der Mieter die eigenen Eltern oder Kinder in seiner Wohnung aufnehmen will, muss der Vermieter nicht um Erlaubnis gefragt werden.

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