Stromvertreter an der Haustür: Nicht überrumpeln lassen

Halle (dpa/tmn) - Einige Stromanbieter versuchen derzeit, Kunden über Haustürgeschäfte zu gewinnen. Verbraucherschützer raten zu Vorsicht - denn manche Werber setzen auf eine Überrumpelungstaktik.

Einige Vertreter erklärten, es habe in der Nachbarschaft Beschwerden wegen der Ökostrom-Umlage gegeben, berichtet die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt in Halle. Sie forderten daher, die Stromrechnung zu überprüfen. Kunden sollten sich jedoch nicht überrumpeln lassen.

Bei Haustürgeschäften gebe es meist keine Möglichkeit, Preise zu vergleichen, erklären die Verbraucherschützer. Auf Versprechungen und pauschale Werbeaussagen der Werber sollte man sich zudem nicht verlassen. Auch sollten der Vertragstext und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor einer Unterschrift in Ruhe geprüft werden.

Falls ein abgeschlossener Vertrag im Nachhinein doch bereut wird, könne dieser wegen des Überrumpelungseffektes bei einem derartigen Haustürgeschäft ohne Angabe von Gründen innerhalb von vierzehn Tagen widerrufen werden. Falls keine oder eine falsche Belehrung über das Widerrufsrecht erfolgt ist, könne diese Frist sogar länger sein.

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