Wohnung muss immer schriftlich gekündigt werden

Berlin (dpa/tmn) - Ob Mieter oder Vermieter: Eine Wohnung muss immer schriftlich gekündigt werden. Mündliche Kündigungen seien unwirksam, erklärt der Deutsche Mieterbund (DMB) in seiner neuen Broschüre „Kündigung & Mieterschutz“.

Das Gleiche gelte für Kündigungen per Fax oder E-Mail. Wurde der Mietvertrag von mehreren Personen unterschrieben, etwa einem Ehepaar, müssen auch beide die Kündigung unterschreiben. Im Zweifel müsse man nachweisen, dass die Kündigung rechtzeitig beim Vertragspartner angekommen ist, erklärt der DMB weiter. Mieter sollten das Schreiben dem Vermieter am besten direkt übergeben und sich das auch quittieren lassen. Möglich sei es auch, den Brief im Beisein eines Zeugen in den Briefkasten des Vermieters zu werfen.

Literatur:

Die Broschüre „Kündigung & Mieterschutz“ vom Deutschen Mieterbund kostet 6,00 Euro. Sie ist in allen örtlichen Mietervereinen erhältlich oder kann auf der Website des Mieterbundes bestellt werden.

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