Gibt es die freie Krankenhauswahl auch im Notfall?

Wenn die Zeit drängt, muss der Wunsch nach Behandlung in der „Lieblingsklinik“ hintanstehen.

Düsseldorf. Wer den Rettungswagen ruft, hat es eilig, ins Krankenhaus zu kommen. Aber in welches? Kann er sich dieses dann noch aussuchen?

Im Normalfall, wenn es also nicht um einen akuten Notfall geht, gilt auch für Kassenpatienten im Prinzip die freie Krankenhauswahl. Rainer Lange, Sprecher der Krankenkasse DAK Gesundheit: „Die Wahl unter den zugelassenen Krankenhäusern ist prinzipiell frei.“

So könne auch durchaus ein weiter vom Wohnort entfernteres Krankenhaus gewählt werden. Hier kann es bei den Fahrtkosten dann aber zu einer Eigenbeteiligung des Patienten kommen. Lange: „Auf der Krankenhauseinweisung hat der Arzt die beiden nächst erreichbaren geeigneten Kliniken anzugeben. Wählt ein Patient eine weiter entfernt liegende Einrichtung, so kann es zu hohen Eigenbeteiligungen kommen.“ Man solle dies rechtzeitig mit den Kundenberatern der Krankenkasse besprechen.

Lange rät auch zum Gespräch mit dem behandelnden Arzt, der ein Krankenhaus empfehlen könne. „Daneben ist es möglich, sich selbst über die Behandlungsqualität möglicher Kliniken zu informieren, zum Beispiel über den Krankenhauskompass“ (Internethinweis am Ende).

So viel Zeit zur Information besteht im Notfall nicht. Kann der Patient dann noch Wünsche äußern? „Das darf er natürlich und manchmal nehmen wir auch Rücksicht darauf“, sagt der Düsseldorfer Feuerwehrsprecher Heinz Engels. Er weist aber darauf hin, dass die Rettungseinsatzteams im Regelfall andere, durchaus sinnvolle, Richtlinien zu befolgen haben und den Patienten nicht in sein Lieblingskrankenhaus bringen können.

Engels: „Je nachdem, wo der Rettungseinsatz den Patienten abholt, ist dieser Adresse das jeweils nächste Krankenhaus zugeordnet.“ Das werde dann, um wertvolle Zeit zu sparen, in der Regel angefahren. Ausnahmen könnten dann gelten, wenn klar sei, dass ein bestimmtes Krankenhaus für den speziellen Einsatz besonders qualifiziert sei, etwa bei Schlaganfallpatienten.

Auch bei Einsätzen mit Beteiligung eines Notarztes entscheide oft dieser, dass es vielleicht in ein anderes als das nächstgelegene Krankenhaus gehe. Ansonsten gelte in der Regel der den Einsatzkräften vorliegende Plan für die Auswahl des Krankenhauses. Das sei auch sinnvoll bei der steigenden Anzahl der Rettungsdiensteinsätze. So habe es allein im Jahr 2011 in Düsseldorf 62 559 Rettungsdiensteinsäzte gegeben, 15 524 davon mit Notärzten.

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