Bei der Fußball-EM muss Fernsehen im Büro erlaubt werden

Der Chef bestimmt, ob die Angestellten Urlaub bekommen können.

Düsseldorf. Auch am Arbeitsplatz führt die Begeisterung fürs Kicken oft zu Auseinandersetzungen - meist zwischen Chef und Mitarbeitern und meist darüber, wie viel Fußball sich mit der Arbeit vereinbaren lässt. Das gilt gerade für Großereignisse wie die Europameisterschaft.

"Nach den Erfahrungen der WM 2006 ist davon auszugehen, dass es diesen Sommer wieder solche Probleme geben wird", sagte Michael Eckert, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Heidelberg.

Das betrifft Arbeitnehmer, die fürs Fußball gucken gerne Urlaub hätten und nicht bewilligt bekommen ebenso wie andere, die die Spiele zumindest am Radio verfolgen möchten. Einen Anspruch auf Fußball am Arbeitsplatz haben sie nicht.

"Nüchtern betrachtet gibt es nun einmal Wichtigeres als Fußball", sagt Eckert. "Das heißt, man muss immer die Interessen gegeneinander abwägen. Die betrieblichen Interessen haben aber grundsätzlich Vorrang. Ob Übertragungen am Fernseher, PC oder mit dem Beamer auf die Leinwand erlaubt sind, muss der Arbeitgeber entscheiden beziehungsweise der zuständige Vorgesetzte", erläutert Eckert.

Einfach den Fernseher einzuschalten, wenn die deutsche Mannschaft spielt, gehe jedenfalls nicht: "Da lässt sich schwer argumentieren, man könne nebenher ungestört arbeiten." Eine Alternative könne sein, für solche Fälle zu vereinbaren, dass die Spiele der deutschen Elf, die während der Arbeitszeit übertragen werden, im Fernsehen geguckt werden können und die Zeit nachgearbeitet wird.

Etwas anders sieht es beim Radio aus: "Das ist sicher ein Grenzfall", sagt Eckert. "Da ist zumindest vorstellbar, dass man einerseits zuhören und andererseits weiterarbeiten kann." Allerdings gilt auch hier: Der Chef könnte es verbieten. Gibt er dagegen grünes Licht, hat das zwei Konsequenzen: Er muss es allen erlauben - es sei denn, die Arbeitssituation ist in einzelnen Abteilungen sehr unterschiedlich. Und er muss für die Radios GEZ-Gebühren bezahlen.

Ein häufiger Streitpunkt während sportlicher Großereignisse ist die Frage, wer Urlaub bekommt: "Es geht ja nicht, dass alle Arbeitnehmer wegbleiben. Der Arbeitgeber kann darüber entscheiden und Urlaubswünsche auch ablehnen", sagt der Fachanwalt. Üblich sei, den Urlaub der Reihenfolge nach zu bewilligen, wenn es mehr Interessenten gibt als tatsächlich weg können.

"Wenn alle ihren Urlaubsantrag gleichzeitig abgeben, muss zunächst auf individuelle Bedürfnisse Rücksicht genommen werden, notfalls ist Auslosen erlaubt." Auch wer eine oder mehrere Karten für Spiele in Österreich oder der Schweiz ergattern konnte, hat keinen Anspruch darauf, auch frei zu bekommen. "Der Chef kann das ablehnen."

Bei der WM habe es dieses Problem durchaus gegeben, aber mehr mit Arbeitnehmern, die Urlaub verlangten, weil sie die Spiele zu Hause gucken wollten.

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