Steuern Slawig befürchtet Wegfall der Grundsteuer

Wuppertal · Bis Ende des Jahres muss ein Modell zur Neuberechnung der Steuer beschlossen sein. In Wuppertal würden im schlimmsten Fall 76 Millionen Euro pro Jahr an Steuereinnahmen fehlen.

 Stadtkämmerer Johannes Slawig.

Stadtkämmerer Johannes Slawig.

Foto: Fischer, Andreas (f22)

Einnahmen aus der Grundsteuer A und B sind für Stadtkämmerer Johannes Slawig ein sicheres Pfund. Jahr für Jahr darf er mit kalkulierbaren Steuern in Höhe von 76 Millionen Euro rechnen. Damit könnte 2020 Schluss sein, wenn sich die Verhandlungen über die Reform der Grundsteuer nicht doch noch in den kommenden Monaten beschleunigen sollten.

Danach sieht es bei der Abstimmung zwischen Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD), den Regierungsparteien  und den Bundesländern über neue Kriterien zur Berechnung der Grundsteuer zurzeit aber nicht aus. Der Bundesfinanzminister hat ein wertabhängiges Modell vorgestellt, das den Entwicklungen in den vergangenen Jahrzehnten Rechnung trägt. Bisher werden in den alten Bundesländern Berechnungsgrundlagen aus den 1960er Jahren herangezogen, in den neuen Bundesländern gar aus den 1930er Jahren. Doch gegen diesen Vorschlag gibt es massive Widerstände, vor allem aus Bayern, wo ein Grundstück am Starnberger See anders besteuert werden müsste als in den vergangenen 50 Jahren. Und nicht einmal in der Regierungskoalition herrscht Einigkeit darüber, wie das Problem gelöst werden soll. CDU/CSU fühlen sich von Scholz übergangen.

Hoher Verwaltungsaufwand,
hohe Kosten

„Bis Ende des Jahres ist eine Neuregelung erforderlich, denn das Bundesverfassungsgericht hat die aktuelle Berechnung für verfassungswidrig erklärt. Es ist eine Minute vor zwölf, denn den Wegfall der Grundsteuer würden selbst die reichen Städte wie München, Hamburg oder Düsseldorf nicht verkraften“, sagt Stadtkämmerer Johannes Slawig. Das Modell von Scholz ziehe zwar selbst in abgesteckter Version einen hohen Verwaltungsaufwand für die Berechnung der Steuer nach sich und verursache hohe Kosten, aber der Deutsche Städtetag würde den Kompromiss akzeptieren. Dass jedes Bundesland eigene Kriterien aufstellen könnte, lehnt Slawig ab. „Da würde ich mir Sorge um die Gleichheit der Lebensverhältnisse in Deutschland machen.“

Der Gesetzgeber habe viel Zeit vergeudet, es sei ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts mit Ansage gewesen. Steuermehreinnahmen seien in Wuppertal jedenfalls nicht eingeplant. „Das schließe ich aus“, sagt Slawig. Es werde Verlierer und Gewinner bei einer Neuregelung geben, aber über den Hebesatz könne die Stadt regulieren, dass die Einnahmen auf einem konstanten Niveau bleiben.

Die Grundsteuer A gilt für land- und forstwirtschaftliches Eigentum, wie Felder; die Grundsteuer B wird für bebaute oder bebaubare Grundstücke und Gebäude erhoben. Sie deckt rund 15 Prozent kommunaler Steuereinnahmen und ist nach Gewerbe-, Lohn-, Einkommen- und Umsatzsteuer die drittwichtigste Einnahmequelle von Städten und Gemeinden. Der Vermieter kann die Grundsteuer des Gebäudes als Betriebskosten auf die Nebenkosten umlegen. Daher zahlen auch Mieter in Deutschland indirekt Grundsteuer, obwohl sie keine Anteile an der Immobilie besitzen.

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