Wuppertal Gericht stuft nach Messerattacke 48-Jährige als gefährlich ein

Wuppertal · Eine 48-Jährige hatte beim Sozialdienst der Stadt Wuppertal drei Menschen mit einem Messer zum Teil schwer verletzt. Das Landgericht hat nun ein Urteil gefällt.

 Zu einem Gespräch beim Bezirkssozialdienst der Stadt an der Uellendahler Straße kam die 48-Jährige unter anderem mit einem Messer.

Zu einem Gespräch beim Bezirkssozialdienst der Stadt an der Uellendahler Straße kam die 48-Jährige unter anderem mit einem Messer.

Foto: Fischer, Andreas H503840

Die 48-Jährige, die im Februar beim Sozialdienst der Stadt ihren Ex-Mann (60) und eine Mitarbeiterin (39) mit einem Messer schwer, einen weiteren Mitarbeiter leicht verletzt hat, muss dauerhaft in der Psychiatrie bleiben. Das ordnete am Freitag das Landgericht an.

Es wertete die Tat unter anderem als versuchten Totschlag. Ein Gutachter hatte ihr bescheinigt, dass sie zur Tatzeit schuldunfähig war. Aber auch, dass wegen ihrer wahnhaften Vorstellungen die Gefahr weiterer gefährlicher Taten bestehe. 

Hintergrund war ein jahrelanger Streit zwischen der 48-Jährigen und ihrem Ex-Mann um die gemeinsame heute zwölfjährige Tochter. Die Mutter befürchtete, der Vater missbrauche die Tochter. Es gab zahlreiche familiengerichtliche Verfahren. Das Mädchen lebte erst bei der Mutter, wurde dann mit Hilfe der Polizei in Obhut genommen, kam in ein Heim, lebt jetzt beim Vater.

Das „Feinbild“ der 48-Jährigen habe sich dabei immer mehr erweitert, sagte der Staatsanwalt, etwa auf Kita und Heim. Sie soll auch Mitarbeiter der Stadt außerhalb der Dienststelle angesprochen haben. „Es gab eine Steigerung, die in der Tat am 4. Februar gipfelte“, so der Staatsanwalt.

An dem Tag sollte beim Sozialdienst ein Gespräch stattfinden. Stattdessen attackiert die 48-Jährige erst die Sozialarbeiterin, dann ihren Mann. Mitgebracht hatte sie weitere Messer, Chinaböller und Reizgas. Die verletzten und weitere Stadtmitarbeiter waren stark traumatisiert von dem Geschehen.

Die Anwälte der 48-Jährigen widersprachen der dauerhaften Unterbringung. Sie griffen das Gutachten als unzureichend an. Doch das Gericht folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft.

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