Ordnungswidrigkeit Wühlen im Wuppertaler Sperrmüll erschwert den AWG-Mitarbeitern den Job

Wuppertal · In Heckinghausen wurde am Mittwoch der Sperrmüll abgeholt – doch schon am Dienstagabend waren Sammler unterwegs. Dafür kann es hohe Geldstrafen geben.

 In Heckinghausen wurde am Mittwoch Sperrmüll abgeholt – zum Beispiel an der Kleestraße.

In Heckinghausen wurde am Mittwoch Sperrmüll abgeholt – zum Beispiel an der Kleestraße.

Foto: Fries, Stefan (fri)

Wenn Sperrmüll auf die Straße gestellt wird, möchten die Besitzer die Möbel und Elektrogeräte nicht mehr haben. Das heißt aber nicht, dass sich jeder daran bedienen darf – Wühlen im Sperrmüll ist eine Ordnungswidrigkeit. „Das Durchsuchen bereitgestellter Abfälle und die Heraus- bzw. Wegnahme von Gegenständen ist für Unbefugte verboten“, heißt es in Paragraph 25 der städtischen Abfallsatzung. Für die Missachtung können Geldstrafen verhängt werden, theoretisch bis zu 50 000 Euro.

Dennoch waren am Dienstagabend einige Menschen in Heckinghausen unterwegs, die sich Gegenstände heraussuchen und den Mitarbeitern der AWG zuvorkommen wollten, die den Sperrmüll am Mittwoch einsammelten. Ihnen wird die Arbeit erschwert, wenn der Müll beim Wühlen verteilt wird. „Das Problem ist hinlänglich bekannt und nicht Wuppertal-spezifisch“, sagt AWG-Sprecher Andreas Spiegelhauer.

Besonders Elektrogeräte seien begehrt. Das führt zu zwei Problemen: Erstens kann die Verwertung eine Einnahmequelle sein, die dazu beiträgt, die Abfallgebühren stabil zu halten. Zweitens sind in den Geräten häufig Flüssigkeiten und Schadstoffe enthalten, sie müssen fachgerecht behandelt werden, um der Umwelt nicht zu schaden. Seit dem Sommer hat die AWG deshalb ein neues Angebot: einen kostenlosen Abholservice für Elektrogeräte. „Seit Beginn haben wir mehr als 800 individuelle Termine an Wuppertaler Privathaushalte vergeben.  Das ist eine gute Quote, aber ausbaufähig“, sagt Andreas Spiegelhauer. „Fledderer haben so keine Chance, diese Geräte abzugreifen.“

Die Sammel-Termine für Sperrmüll finden viermal im Jahr statt, bis 7 Uhr morgens muss er bereit stehen. Fußgänger und der Verkehr dürfen dadurch nicht behindert werden. Außerdem gibt es einen kostenpflichtigen Eil-Service und die Recyclinghöfe.

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