Taxifahrer zu sechs Jahren Haft verurteilt

Gericht stellt fest: Litauerin wurde zwei Mal vergewaltigt. Rechtskraft nach mehr als 120Prozesstagen.

Wuppertal. Einer der langwierigsten Prozesse um die Vergewaltigung einer Frau ist jetzt nach insgesamt fast 120 Verhandlungstagen rechtskräftig zu Ende gegangen: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Wuppertaler Revisionsurteil bestätigt. Somit muss ein wegen zweifacher Vergewaltigung angeklagter türkisch-stämmiger Taxifahrer (43) aus Wuppertal für sechs Jahre ins Gefängnis.

Laut Urteil war die Litauerin damals von einer Frau, die ihr Arbeit als Kellnerin versprochen hatte, nach Wuppertal gelockt worden. Tatsächlich sollte sie aber als Prostituierte "anschaffen". Der Taxifahrer, ein Bekannter der Frau, der die Litauerin in Köln vom Flughafen abholte und mit in seine Wohnung in der Luisenstraße nahm, vergewaltigte die 18jährige dort zweimal.

Im ersten Prozess vor dem Landgericht hatte der Taxifahrer bestritten, die Frau zum Beischlaf gezwungen zu haben. Im Oktober 2003 wurde der Angeklagte nach 70 Verhandlungstagen und einer umfassenden Beweiswürdigung zu sechs Jahren Haft verurteilt.

Verteidigerin Andrea Groß-Bölting ließ nicht locker und ging als Wahlverteidigerin und mit einem Anwalt aus ihrer Kanzlei als Pflichtverteidiger in Revision. Der BGH stellte Verfahrensfehler fest und verwies 2005 die Sache zurück ans Wuppertaler Landgericht.

Dort musste der Prozess neu aufgerollt werden. Doch auch die Neuauflage endete nach weiteren knapp 50 Verhandlungstagen für den Angeklagten mit einer Verurteilung wegen Vergewaltigung in zwei Fällen und sechs Jahren Freiheitsstrafe.

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