Gebühren für Außengastronomie Stadt Wuppertal kassiert bei jeder Tasse mit

Wuppertal · Nur in Bonn sind die Gebühren für Außengastronomie höher als in Wuppertal.

 Die Außengastronomie belebt das Stadtbild. Für die Flächen müssen die Betreiber aber tief in die Tasche greifen.

Die Außengastronomie belebt das Stadtbild. Für die Flächen müssen die Betreiber aber tief in die Tasche greifen.

Foto: picture alliance / Wolfram Kastl/Wolfram Kastl

Dass Außenbereiche der gemütlichen Cafés, Kneipen und Restaurants das Wuppertaler Stadtbild beleben, ist wohl eine der schönen Seiten des Frühlings. Denn kaum zeigen sich die ersten Sonnenstrahlen und die Temperatur steigt Richtung 20 Grad, zieht es die Menschen nach draußen. In Wuppertal hat sich die Fläche der Außengastronomie in den vergangenen zehn Jahren vervierfacht. 2017 meldeten sich bei der Stadt 79 Betriebe an, die ihre Gäste unter freiem Himmel bewirten. Zum Vergleich: 2010 waren es noch 32, 2007 gab es im gesamten Stadtgebiet lediglich 19 Lokale mit Tischen vor der Tür.

Café du Congo, Katzengold, Scoozi, Utopiastadt – diese und viele andere Orte der Außengastronomie locken die Besucher an. Allerdings werden die Betreiber der Außengastronomie in Wuppertal mit vergleichsweise hohen Kosten belegt. Bei einer Gegenüberstellung von 20 deutschen Städten, durchgeführt durch das Vergleichsportal Netzsieger, belegt Wuppertal einen unrühmlichen zweiten Platz. Sprich: die Abgabe im Tal ist höher als die der Gastro-Hochburgen Düsseldorf und Köln, nur Bonn rangiert noch vor Wuppertal.

Diese Abgaben werden erhoben, wenn man vor seinem Gastronomiebetrieb Tische und Stühle an der öffentlichen Straße aufstellen möchte. Es wird eine sogenannte Sondernutzungserlaubnis benötigt. Rechtsgrundlage dafür sind § 18 Straßen- und Wegegesetz NRW und die Sondernutzungssatzung der Stadt Wuppertal, die auch die Sondernutzungserlaubnis für Straßenfeste regeln. Die Kosten hierfür sprengen häufig den Rahmen, unabhängig von A-Lage (9,70 Euro pro Quadratmeter pro Monat), die sich in Elberfeld beispielsweise vom Innenstadtbereich bis zum Laurentiusplatz erstreckt, oder B-Lage (6,10 Euro pro Quadratmeter pro Monat).

 Der Biergarten am Mirker Bahnhof liegt nicht auf städtischem Gebiet und wird daher nicht mit Gebühren belegt.

Der Biergarten am Mirker Bahnhof liegt nicht auf städtischem Gebiet und wird daher nicht mit Gebühren belegt.

Foto: Fischer, Andreas

Achim Brand ist zuletzt wieder in den Vorstand der Dehoga (Deutscher Hotel- und Gaststättenverband) Nordrhein, Ortsgruppe Wuppertal, eingetreten, nachdem er bereits vor einigen Jahren als Vorsitzender des Fachbereichs Gastronomie tätig war. „Wir mieten die Gosse. Aber dafür haben wir zusätzlich die Verantwortung, alles in Ordnung zu halten. Woanders bekommt man für diesen Quadratmeterpreis beheizten Wohnraum mit fließend warmem Wasser“, sagt der Betreiber des Café du Congo. Die Kosten, so Brand, seien relativ konstant geblieben, egal ob ein OB Jung oder OB Mucke an der Spitze der Stadt war.

Das Procedere ist vorgegeben: Es gebe eine taggenaue Abrechnung, Bänke vor der Gastronomie müssen als konzessionierte Sondernutzungsfläche angegeben werden. Danach erfolge eine Begehung. Gebe man dies nicht ordnungsgemäß an, könne eine Strafe bis zu 5000 Euro erfolgen, wenn beispielsweise Alkoholausschank auf nicht konzessionierter Fläche erfolge, erklärt Brand. Allerdings, und dies stieß den Betreibern der Außengastronomie übel auf, sei der Vorschlag, während der B7-Sperrung Zeiten außerhalb der Kernzeiten Mai bis September nicht mit Nutzungsgebühren zu belegen, kategorisch abgelehnt worden.

Für machen Gastronomen ist es
ein Kampf ums Überleben

„Es ist manchmal ein Kampf ums nackte Überleben“, spricht Brand wohl seinen Mitstreitern aus dem Herzen. Das Ärgernis sind die hohen Vorauszahlungen: mit einer Fälligkeit von drei Wochen muss die komplette Vorauszahlung für den gesamten Anmeldezeitraum bei der Stadt gezahlt werden. „Man kann natürlich auch den Anmeldezeitraum verkürzen, zahlt dann aber immer wieder eine Bearbeitungsgebühr. Das rechnet sich nicht wirklich“, wünscht sich Brand. „Eine monatliche Zahlung wäre schon sehr hilfreich.“ Es gebe sogar Kommunen, die keine Sondernutzungsgebühren fordern, weil die Verantwortlichen der Stadt sehen, dass die Attraktivität durch die Außengastronomie an Wert gewinne. Natürlich gebe es in anderen Städten eine Erhöhung dieser Kosten in A-Lagen. „Im Verhältnis ist das zu einer B-Lage in Wuppertal aber in vielen Fällen immer noch günstiger“, so Brand. Auch an der Herzogstraße, wo in den vergangenen Jahren die messbar größte Neufläche an Außengastronomie entstanden ist, spüre man die Umverteilung verbunden mit den Leerständen, denn der umliegende Einzelhandel sei in den letzten Jahren – jüngstes Beispiel „Sticher“ – zurückgegangen. Eine spürbare Entlastung für die Betreiber scheint somit eine monatliche Entrichtung der Gebühren zu sein und nicht die komplette Vorauszahlung in einer Summe. Das könnte zumindest  ein Ansatz für die Erhaltung der Außengastronomie-Kultur in Wuppertal sein.

Die Außengastronome des Mirker Bahnhofs, so Christian Hempe, sei nicht von den Auflagen betroffen, da es sich dabei nicht um ein städtisches Grundstück handele. An der Nordbahntrasse sorgt der Frühling für viel Betrieb.  „Man merkt, dass viele Leute nach dem Winter Lust haben draußen zu sein. Außerdem ist es ein Ort, der relativ lange Sonne hat. Deshalb ist schon viel los und wir freuen uns, dass hier alles friedlich und konfliktfrei abläuft“, sagt Christian Hempe.

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