Nach Indizienprozess Urteil im Fall um „Mord ohne Leiche“ rechtskräftig

Karlsruhe · Das Urteil im Mordfall um eine spurlos verschwundenen Frau aus Gelsenkirchen ist rechtskräftig. Der Prozess musste allein mit Indizien geführt werden. Der Täter war bereits in einem anderen Fall wegen Mordes verurteilt worden.

 Das Urteil im Mordfall um eine spurlos verschwundene Frau aus Gelsenkirchen ist rechtskräftig.

Das Urteil im Mordfall um eine spurlos verschwundene Frau aus Gelsenkirchen ist rechtskräftig.

Foto: dpa/Peter Steffen

Der Bundesgerichtshof bestätigte nach Angaben vom Mittwoch den Schuldspruch des Essener Landgerichts: Dort war im Dezember vergangenen Jahres ein seinerzeit 47 Jahre alter Mann zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe wegen Mordes an seiner Ex-Freundin verurteilt worden. Außerdem wurde die besondere Schwere der Schuld festgestellt und Sicherungsverwahrung angeordnet. Die Revision des Angeklagten sei unbegründet, entschieden die BGH-Richter mit Beschluss vom 19. August (Az.: 4 StR 198/21).

Die 35-Jährige war im Juni 2019 verschwunden. Später enteckte Bilder und Fotos auf dem Computer des Angeklagten zeigten ihre Leiche auf dem Boden seiner Wohnung. Die Frau wurde trotz umfangreicher Suchmaßnahmen nie gefunden. Der Prozess stützte sich auf Indizien. Der Täter war bereits 1999 zu elf Jahren Haft verurteilt worden, weil er eine Ex-Freundin mit über 100 Messerstichen getötet hatte.

(dpa)
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