Cannabis-Plantage an der Rheinischen Straße Cannabiszucht: Gericht verurteilt Vermieter

Haan · Ein Installateurmeister hatte eine Halle in der Rheinischen Straße vermietet, die als Cannabis-Plantage genutzt wurde. Jetzt wurde das Urteil gesprochen.

 Am 16. Dezember 2020 waren der 32-jährige Vermieter der Halle an der Rheinischen Straße und der 61-jährige Cannabis-Züchter unter anderem von Spezialkräften der Polizei festgenommen worden.

Am 16. Dezember 2020 waren der 32-jährige Vermieter der Halle an der Rheinischen Straße und der 61-jährige Cannabis-Züchter unter anderem von Spezialkräften der Polizei festgenommen worden.

Foto: Polizei Düsseldorf/Polizei Düssedorf

Er wollte ein neues Leben anfangen mit seiner Freundin in Thailand. Das Geld dafür sollte die Cannabis-Plantage abwerfen, die der Angeklagte in einer Gewerbehalle an der Rheinischen Straße betrieben hatte. Die hatte ihm ein mitangeklagter Installateur-Meister zur Verfügung gestellt, über den die Staatsanwältin nun sagte, er sei „in die Sache reingerutscht.“ Anfangs habe der Handwerker noch geglaubt, sein „Hallenmieter“ wolle von dort aus mit einem Trockenbaubetrieb durchstarten. Irgendwann sei dann auch ihm klar gewesen, worum es geht: Ein professionell betriebener Anbau von Cannabis-Pflanzen.

Warum er aus der Sache nicht ausgestiegen ist? Die Frage des Gerichts hatte der 32-Jährige so beantwortet: Er habe sich vom Mitangeklagten bedroht gefühlt, weil der zu einer Rockergruppe gehöre. Der Mann habe gedroht, seinen Hund umzubringen und ihm seine „Freunde auf den Hals zu hetzen“. Das alles hatte ihn offenbar dennoch nicht davon abgehalten, Profit aus der Sache zu schlagen: Anstatt der vereinbarten 3000 Euro Miete sollten es später 6000 Euro werden.

Auch weil der Installateurmeister mit einem frühen Geständnis zur Aufklärung beigetragen hatte, verhängte das Gericht gegen ihn eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung. Der 61-jährige Haupttäter muss für fünf Jahre und neun Monate in Haft. Weil bereits einschlägig vorbestraft, hatte der Duisburger zuvor über seine Anwälte erklären lassen, dass er drogenabhängig sei. In diesem Fall hätte er nur die Hälfte der Strafe verbüßen müssen, davon zwei Jahre in einer Entziehungsanstalt. Der Vorsitzende Richter hatte daraufhin einen Gutachter gebeten, die Haare des Angeklagten auf Kokainrückstände zu untersuchen. Ergebnis: Kein Drogenkonsum feststellbar – verminderte Schuldfähigkeit war damit vom Tisch, so wie die Halbstrafe und die Entziehungsanstalt In der Gewerbehalle an der Rheinischen Straße sei es ausgesprochen aufgeräumt und durchorganisiert gewesen. Dort hatte das LKA nicht nur 74 Plastikwannen, sondern auch Erntemaschinen sichergestellt.

Die erste Ernte der 1700 Stecklinge war von Schimmel befallen. Ein Abnehmer soll zum 61-Jährigen gesagt haben, dass er mit so einer „Qualität“ nicht mehr zu kommen brauche. Danach hatte man technisch nochmal aufgerüstet, im Dezember 2020 war die Sache schließlich „aufgeflogen“. Ins Visier der Polizei geraten waren die beiden nun geständigen Angeklagten im Rahmen eines größeren Ermittlungsverfahrens gegen die Organisierte Kriminalität.

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