Verkehr Tempo 30 soll nur nachts gelten

Die von der Meerbuscher Politik verfolgte, flächendeckende Einführung von Tempo 30 gestaltet sich in Büderich schwierig.

 Die Strecke Neusser, Düsseldorfer und Moerser Straße ist ein Lärm-Schwerpunkt. Die Politik will deshalb, dass hier auch tagsüber ein Tempolimit von 30 Stundenkilometern gilt.

Die Strecke Neusser, Düsseldorfer und Moerser Straße ist ein Lärm-Schwerpunkt. Die Politik will deshalb, dass hier auch tagsüber ein Tempolimit von 30 Stundenkilometern gilt.

Foto: Zelger, Thomas

Lärm ist ein Problem in Meerbusch. Autos, Flugzeuge, Lastwagen und Bahnen – viele Meerbuscher empfinden die Lärmbelastung als hoch. Erst im November hatte ein Gutachter im Bau- und Umweltausschuss erklärt, dass Messungen diese Wahrnehmung bestätigen: Im Stadtgebiet gibt es zahlreiche Lärmschwerpunkte. Dazu gehört auch die Strecke Neusser Straße, Düsseldorfer Straße und Moerser Straße (L 137), eine der Hauptverkehrsachsen durch Büderich. Dort soll in der Nacht künftig Tempo 30 gelten. Das hat Detlev Horn, Fachbereich Umwelt und Klimaschutz, im Bau- und Umweltausschuss verkündet. „Die Schilder werden bald aufgestellt“, so Horn.

Als großen Erfolg werten Stadt und Verwaltung das aber nicht. „Unser Ziel ist es, alle lärmbelasteten Hauptstraßen rund um die Uhr mit Tempo 30 zu belegen“, betont Horn. So steht es auch schon im Lärmaktionsplan, den der Rat im Dezember 2018 beschlossen hat. Das Problem: Die Stadt kann nicht einfach Tempo 30 vorschreiben, wo sie will. Für die Landesstraßen ist die Genehmigung von Straßen NRW nötig. Deshalb hat die Verwaltung die Landesbehörde angeschrieben und außer für die L 137 die Genehmigungen für folgende Straßen beantragt: Xantener Straße in Strümp, Meerbuscher Straße bis zum Bahnhof Osterath, Uerdinger Straße in Lank und die Achse Necklenbroicher Straße, Dorfstraße und Niederlöricker Straße in Büderich.

„Die Antwort hat lange auf sich warten lassen“, teilte Detlev Horn den Politikern mit. Und sie ist auch noch schlecht: Denn Straßen NRW hat der Meerbuscher Verwaltung für keine der Straßen das Einvernehmen erteilt. Begründung: Die Beeinträchtigung des fließenden Verkehrs stehe in keinem Verhältnis zum Nutzen. Einzig für die L 137 hat Straßen NRW seine Zustimmung gegeben – aber eben nur für nachts.

Aufgeben will die Stadt Meerbusch deshalb nicht. Aktuell ist ein neues Schreiben Richtung Straßen NRW unterwegs, in dem die Verwaltung argumentiert, dass Tempo 30 nachweisbar die Lärmsituation verbessere. Zusatzeffekte seien eine bessere Luftqualität und mehr Verkehrssicherheit. Außerdem werde durch Tempo 30 der Verkehrsfluss nicht beeinträchtigt, sondern könne sich sogar verbessern, so Horn. Er fordert: „Wir müssen dranbleiben!“

Um Tempo 30 in Büderich ging es auch in zwei Bürgeranregungen, die ebenfalls im Bauausschuss behandelt wurden: einmal im Bereich Kreuzung Dorfstraße mit Altem Kirchweg und Friedhofsweg und einmal im Bereich Brühler Weg in Höhe Büdericher Allee. An beiden Stellen ist aber nicht Lärm, sondern Verkehrssicherheit das Motiv. Für Fußgänger, besonders für Senioren mit Rollator und Kinder, sei es dort beim Überqueren extrem gefährlich und unübersichtlich. Deshalb fordern die Antragsteller, dort Tempo 30 und/oder einen Zebrastreifen oder eine Querungshilfe in der Mitte der Fahrbahn.

Die Verwaltung teilte mit, dass das derzeit an beiden Stellen rechtlich nicht möglich sei. Die Politiker gaben sich damit nicht zufrieden und beauftragten die Verwaltung zu prüfen, wie man den Antrag doch umsetzen könnte. Heißt: Mit welchen Argumenten ein Umbau doch juristisch wasserdicht sei.

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