Gericht Tödliche Schläge: Bewährungsstrafe

Tönisvorst/Krefeld. · Ein 35-Jähriger hatte sich mit einem Freund gestritten und diesen heftig geschlagen.

Vor der Zweiten Großen Strafkammer des Krefelder Landgerichts wurde jetzt das Urteil gegen einen jungen Grefrather gefällt. Der 35-Jährige wurde wegen Körperverletzung mit Todesfolge in einem minderschweren Fall zu einer Bewährungsstrafe in Höhe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Konkret hatte sich der Beschuldigte im Juli 2017 am späten Abend mit seinem guten Kumpel in einem Park in Tönisvorst getroffen. Geplant gewesen sei eine Aussprache wegen einer „familiären Angelegenheit“. Es kam allerdings zu einer heftigen Auseinandersetzung, in deren Verlauf der nun Verurteilte dem Geschädigten zuerst einen Faustschlag versetzte und ihn später ins Gesicht trat. Daraufhin war der Angegriffene bewusstlos geworden und später, als Folge des Angriffs, an der Ruptur eines Hirnaneurysmas verstorben.

Der Gutachter bescheinigte dem Angeklagten eine Depression

Der 35-jährige Angeklagte hatte sich im Prozess reumütig und erschüttert gezeigt. Der Verstorbene sei sein bester Freund gewesen. Er habe ihm mit der Faust ins Gesicht geschlagen und später getreten, weil er sich von ihm bedroht fühlte und dachte, wenn er nicht tätig werde, würde ihn sein Kumpel angreifen. Im Fall des Trittes habe er nicht den Kopf, sondern den Oberarm treffen wollen.

Ein psychiatrischer Gutachter erläuterte gestern, dass der nun Verurteilte wegen seiner Tat an einer klinischen Depression sowie, auch dadurch bedingt, an massiven Schlafstörungen leide. Er sei im Grunde genommen ein ruhiger Mensch, der normalerweise nicht zu Aggressionen oder Tätlichkeiten neige. „Aus seiner Sicht hat er sich bei der Auseinandersetzung im Park gewehrt“, ergänzte der Sachverständige. Obwohl er alkoholisiert gewesen sei, könne sich der 35-Jährige gut an die Ereignisse erinnern. Er verstehe bis heute nicht genau, warum er „so heftig reagiert“ habe, führe das auf die bedrohliche Situation zurück. Der junge Mann sei geistig gesund und weder von Alkohol noch von Drogen abhängig. Zuvor habe er keinerlei Gewaltdelikte begangen.

„Er besitzt die Fähigkeit, auf impulsive Menschen zuzugehen und beruhigend auf sie einzuwirken“, erklärte der Gutachter. Dies sei ihm vor der Tat auch bereits mehrfach bei dem Geschädigten gelungen. Das Gericht erkannte wegen der Provokationen des Opfers, die den Schlägen vorausgegangen waren, auf einen minderschweren Fall. Zudem spreche seine tief empfundene Reue wie auch die Tatsache, dass er bisher noch nie strafrechtlich in Erscheinung getreten sei, für den jungen Mann.

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