Zweites Urteil im Vauth-Prozess : Bewährungsstrafe für Jessica Vauth
Tönisvorst/Krefeld Frau des Ex-Anwalts Lothar Vauth wurde wegen Beihilfe zur Untreue verurteilt.
Der Landgerichts-Prozess gegen das Ehepaar Vauth fand am Montag nun für beide Angeklagten ein vorläufiges Ende. Nachdem der ehemalige Krefelder Rechtsanwalt Lothar Vauth bereits in der vergangenen Woche zu einer dreijährigen Gefängnisstrafe verurteilt wurde, fiel jetzt auch das Urteil gegen seine Frau Jessica. Sie erhielt eine einjährige Bewährungsstrafe wegen Beihilfe zur Untreue ihres Mannes zulasten seiner Mandanten in acht Fällen und in zwei Fällen auch zum Betrug. Die Angeklagte war in der Kanzlei ihres Mannes die Büroleiterin und alleine für die Buchhaltung zuständig.
Zu Beginn des Verfahrens ging es noch um über 900 Anklagepunkte wegen Untreue in Höhe von 1,9 Millionen Euro zulasten der ehemaligen Vauth-Kanzlei. Dabei handelte es sich aus Sicht der Staatsanwaltschaft um allerlei Privatentnahmen der Vauths. Das Gericht hatte dazu ausgeführt, dass recht unklar sei, ob Vauth nicht sogar zu solchen Entnahmen berechtigt war. Im Laufe des langwierigen Verfahrens hatten die Richter allerdings durchblicken lassen, dass sie eine Verurteilung wegen dieser Fälle für unwahrscheinlich halten.
Übrig blieben schließlich die acht Fälle von Untreue, begangen von Lothar Vauth. Das Gericht hatte der Verteidigung nach einem Rechtsgespräch für beide Angeklagten Verständigungsvorschläge gemacht. Soweit die Veruntreuung von Mandantengeldern in acht Fällen und eine Spende in Höhe von 6000 Euro an die Duisburger SPD zugegeben werden würden, legte das Gericht einen Strafrahmen für den früheren Chef der Tönisvorster SPD und Ex-Landratskandidaten zwischen zwei Jahren und neun Monaten sowie drei Jahren und neun Monaten fest. Bei Jessica Vauth waren es zwischen sechs und 16 Monate.