Zu hohe Nitratbelastung Umweltministerin hält nichts von Anti-Gülle-Plan

Kreis Viersen. · Ursula Heinen-Esser setzt mehr auf Kooperation mit den Landwirten als auf ordnungsbehördliche Maßnahmen.

 In Dülken bringt ein Landwirt Gülle auf einem Feld aus.

In Dülken bringt ein Landwirt Gülle auf einem Feld aus.

Foto: Busch, Franz-Heinrich sen. (bsen)

In einem sechsseitigen Schreiben hat NRW-Umweltministerin Ursula Heinen-Esser (CDU) Landrat Andreas Coenen (CDU) mitgeteilt, dass sie den einstimmig vom Kreistag verabschiedeten Fünf-Punkte-Plan „nicht uneingeschränkt befürworten kann“. Vier der fünf Punkte seien „nicht zielführend“ oder würden nicht zu „deutlichen Verbesserungen führen“.

Um was geht’s?

Der Nitrat-Anteil im Grundwasser des Kreises Viersen ist viel zu hoch, übersteigt zum Teil deutlich den Zielwert der EU-Wasserrahmenrichtlinie von 50 Milligram Nitrat pro Liter Grundwasser. Nitrat kann insbesondere für Säuglinge gefährlich sein. Eine Studie des Kreises kam zu drei Erkenntnissen. 1. Die Landwirtschaft ist Hauptverursacher für die Nitratbelastung. 2. Der Kreis ist nicht für die Kontrolle zuständig und kann Fehlverhalten nicht ahnden. 3. Gülle-Importe werden nur unzureichend dokumentiert. Daraus leitete der Kreis fünf Punkte ab, durch die die Nitratbelastung im Grundwasser gesenkt werden könne.

Was sagt die Ministerin zum ersten Punkt: Transport und Verwendung von Gülle lückenlos zu kontrollieren?

„Eine Iückenlose Kontrolle ,am Güllefass’ bis zur Aufbringung auf der einzelnen Fläche wird ... auch mit gemeinsamen Aktionen und verstärktem Personaleinsatz nicht gelingen“, schreibt Heinen-Esser. Sie setzt stattdessen weiterhin auf eine ,risiko-orientierte Überwachung’ und verweist darauf, dass die Zahl der verhängten Bußgelder gestiegen sei, seit diese Art der Überwachung praktiziert wird. Eine lückenlose Kontrolle anzustreben, sei „nicht zielführend“.

Wie reagiert das Ministerium auf den Vorschlag, die NRW-Düngeverordnung zu verschärfen?

Die „Verordnung über die Anwendung von Düngemitteln“ des Bundesministeriums für Verbraucherschutz räumt den Landesregierungen die Möglichkeit ein, für hochgradig mit Nitrat belastete Gebiete per Rechtsverordnung besondere Düngevorschriften zu erlassen. Das hätte sich der Kreis für den Einsatz von Stickstoffdüngern gewünscht, weil gerade diese zur Bildung von Nitrat beitragen. Die Ministerin antwortet: „Die Landesregierung möchte weiteren bürokratischen und nicht zielführenden Aufwand (für die landwirtschaftlichen Betriebe) vermeiden.“ Warum die Maßnahme nicht zielführend sein soll, erläutert Umweltministerin Heinen-Esser in ihrem Schreiben nicht.

Was sagt die Ministerin zu dem Vorschlag, das Umweltministerium solle Wasserschutzgebiete in Nitratgebieten ausweisen?

Sie lehnt das ab – schon jetzt habe der Kreis Viersen die Möglichkeit, entsprechende Schutzgebiete auszuweisen; er habe sie nur nicht wahrgenommen. Freilich ist das auch eine Geldfrage: Wer ein Wasserschutzgebiet ausweist, muss ebenfalls für die Ausgleichs- und Entschädigungszahlungen
aufkommen.

Wie reagiert der Kreis
auf das Schreiben?

Coenen nennt den Brief der Ministerin „irritierend“, schließlich hält die EU-Kommission auch die von der Bundesregierung vorgeschlagenen Änderungen der Düngeverordnung nicht für ausreichend und fordert noch weitergehende Regelungen. Die Verwaltung will nun für einen Grundwasserbereich, der stark mit Nitrat belastet ist, eine Studie erstellen. „Mit ihr soll dargelegt werden, welches Verfahren der Kreis als zuständige untere Wasserbehörde durchzuführen hätte, um eine Wasserschutzzone festzusetzen, welche Regelungen in der Schutzzonenverordnung zu treffen wären und welche Konsequenzen sich aus einer Schutzzonenfestsetzung
ergäben.“

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