Streit mit der Stadt Kempen : Anwohner darf Regentonne nach 40 Jahren nicht mehr nutzen
Kempen-Tönisberg Sieghardt Knipp aus Tönisberg nutzt Regenwasser zur Bewässerung - seit Jahrzehnten. Nun musste er erfahren, dass das verboten ist.
Wenn Sieghardt Knipp auf seine Regenwassertonne im Garten schaut, dann kann der Tönisberger nur verständnislos den Kopf schütteln. Wie viele Gartenbesitzer nutzt er das aufgefangene Regenwasser für die Bewässerung des eigenen Gartens. Seit fast 40 Jahren läuft das Wasser vom Dach seines Hauses an der Gartenseite in eine Wassertonne, an die wiederum ein Bewässerungsschlauch angeschlossen ist.
Dieser liegt entlang einer Hecke und bewässert die Pflanzen somit automatisch. Und das alles ohne Probleme. Sogar als im vergangenen Jahr Tönisberg nach sintflutartigen Regenfällen Land unter meldete und die Kanalisation die Wassermassen gar nicht mehr aufnehmen konnte, gab es im Garten der Familie Knipp keinerlei Probleme.
Umso größer war das Erstaunen von Sieghardt Knipp, als er kürzlich erfahren musste, dass diese Bewässerung nicht erlaubt ist. „Wir haben eine Terrassenüberdachung geplant und ordnungsgemäß eine Baugenehmigung beantragt. Im Zuge dessen mussten wir erfahren, dass unsere Regenwassernutzung in dieser Form eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Wir müssen an den Kanal anschließen“, berichtet der Tönisberger. Er stellte bei der Stadt den Antrag auf Befreiung vom Kanalbenutzungszwang, wobei es ihm nicht darum geht, weniger Gebühren für den Kanal zu bezahlen. Ihm ist lediglich wichtig, Regenwasser weiterhin für die Bewässerung im eigenen Garten nutzen zu können. „Vor dem Hintergrund, dass auch Wasser immer rarer wird ist es doch völlig unökologisch, wertvolles Trinkwasser für die Gartenbewässerung zu nutzen. Dafür sollte Regenwasser genommen werden“, sagt der Senior.